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Wohnberechtigungsschein

Allgemeine Wohnungsangelegenheiten

IMAGO / CHROMORANGE

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

Ein Wohnberechtigungsschein ist erforderlich für den Bezug einer Sozialwohnung.
Voraussetzung für den Erhalt ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen.

Für den Erhalt eines Dringlichkeitsscheines ist zusätzlich eine unverschuldete Notlage nachzuweisen, sowie eine Meldeanschrift mit Hauptwohnsitz in Hamburg, mindestens für die vergangen 3 Jahre.

Wer ist für mich zuständig?

Zuständig ist das Wohnungsamt, in dessen Bezirk Sie gemeldet sind.
Sofern Sie einen Zuzug nach Hamburg planen, sind Sie an kein Bezirksamt gebunden. Auch nicht, wenn Sie bereits eine Wohnung in einem bestimmten Bezirk in Aussicht haben.

Sie sind unsicher in welchem Bezirk Sie leben?
Nutzen Sie gerne den Hamburg Service

Sie leben bei Fördern & Wohnen oder sind wohnungslos?
Zuständig ist die Fachstelle für Wohnungsnotfälle

Welche Unterlagen muss ich dem Antrag beifügen?

Eine Einzelperson muss mindestens die eigene Identität (Ausweis, Pass), sowie das Einkommen (z.B. Gehaltsabrechnungen, Leistungsbescheide) nachweisen.
Werden besondere Bedürfnisse geltend gemacht, z.B. barrierefreier Wohnraum, ist dieses ebenfalls zu begründen und nachzuweisen.

Ziehen mehrere Personen in einen Haushalt zusammen, ist das verwandtschaftliche Verhältnis zu belegen oder das persönliche Verhältnis zu erklären.

Kann ich den Wohnberechtigungsschein für eine Wohngemeinschaft mit Bekannten nutzen?
Nein.

Wie kann ich den Antrag stellen?

Stellen Sie den Antrag gerne über das Onlineformular. Benötigte Belege können Sie hier bequem hochladen und direkt die Bearbeitungsgebühr entrichten.

Es besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit den Antrag in Papierform auszufüllen und uns mit Kopien der Belege zukommen zu lassen.
Der Antrag und die Einkommenserklärung stehen zum Download auf der Seite des Hamburg Service bereit.

Das Antragsformular für einen Dringlichkeitsschein erhalten Sie auf begründete Anfrage.

Was kostet ein Wohnberechtigungsschein?

Je nach Einzelfall 9,00 EUR - 20,00 EUR

Ich lebe in Hamburg-Mitte und habe noch weitere Fragen

Kontaktieren Sie uns gerne via wbs@hamburg-mitte.hamburg.de oder zu den telefonischen Sprechzeiten Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter 040 428 54 4558

Kann ich auch persönlich vorbeikommen?

In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit unserer Notfallsprechstunde am Dienstag oder Donnerstag Vormittag zu nutzen.
Bitte beachten Sie, dass nur eine begrenzte Anzahl an Personen diese nutzen kann und Wartezeiten vor Ort entstehen.

Sofern Sie diese nutzen wollen, stellen Sie sicher, dass Sie

  1. in Hamburg-Mitte gemeldet sind
  2. die formalen Voraussetzungen zum Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines erfüllen
  3. sämtliche benötigten Belege und Urkunden mitbringen

Zur Zahlung der Gebühr, bringen Sie eine Kreditkarte oder EC-Karte mit.

Die Notfallsprechstunde dient dazu Wohnberechtigungsscheine auszustellen, die kurzfristig benötigt werden.
Es wird Ihnen im Rahmen der Notfallsprechstunde keine Wohnung angeboten.

Bitte beachten Sie, dass es aus rechtlichen und technischen Gründen nicht möglich ist, Anträge aus anderen Bezirken zu bearbeiten.