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Mietzuschuss

Wohngeld

Was ist der Zweck des Wohngelds?

Das Wohngeld dient dazu, angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern. Durch die Unterstützung mit Wohngeld sollen sich beispielsweise Familien und Rentner mit niedrigem Einkommen auch Wohnungen aus der mittleren Preislage leisten können. Wohngeld wird bei Mietwohnungen als Mietzuschuss und für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung  als Lastenzuschuss geleistet.

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe des Wohngelds?

  • die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  • die zu berücksichtigende Miete oder Belastung und
  • das Gesamteinkommen.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen.
Die antragstellende Person muss

  • Mieter, Eigentümer oder eine gleichgestellte Personen sein, die den Wohnraum für den Wohngeld beantragt wird, selbst nutzt und
  • den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen in der Wohnung haben, für die Wohngeld beantragt wird und
  • belegen, dass sie über Einnahmen verfügt, mit denen sie zuzüglich des Wohngelds wenigstens annähernd ihren notwendigen Bedarf decken könnte.

Kann man Wohngeld zusätzlich zur Grundsicherung bzw. Sozialhilfe bekommen?

Nein. Wer Arbeitslosengeld II / Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder eine andere Transferleistung bezieht, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind, ist vom Wohngeld ausgeschlossen.

Ansprechpartner

Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie über Hamburg Service.

Weitere Informationen:

Zum Weiterlesen

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