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Obdachlos

Wohnungslose ohne bezirklichen Bezug

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte ist die zuständige Sozialhilfe-Dienststelle für aktuell eingereiste alleinstehende Obdachlose ohne vorherige Meldeadresse in Hamburg.

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Anspruchsberechtigt sind Personen, welche nicht erwerbsfähig sind und keine vorrangigen Ansprüche nach dem SGB II (ARGE-Leistungen) haben, dazu Personen, welche das reguläre Rentenalter erreicht haben.

Die Abteilung GS 8 ist zuständig für die Bearbeitung der o.a. Leistungen für nicht erwerbsfähige Personen im Sinne des SGB XII (wie beispielsweise ältere Menschen, Schwerbehinderte) ohne bezirklichen Bezug sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes für Personen ohne bezirklichen Bezug.

Darüber hinaus ist GS 8 zuständig für die öffentlich-rechtliche Unterbringung von obdachlosen Personen ohne bezirklichen Bezug.

Ansprechpartner

Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie über den Behördenfinder.