Die Gewässerbenutzungen können von vielfältiger Natur sein wie zum Beispiel der Bau von Steganlagen und Bootsanlegern, Einrichten von Bootsliegeplätzen, Einleitungen von Drainage- und Oberflächenwasser sowie Abwasser, Errichten sonstiger baulicher Anlagen in, an und über Gewässern einschließlich im Bereich der Gewässerböschungen. Der Antrag auf eine Gewässerbenutzung ist schriftlich bei der Wasserbehörde Ihres Bezirksamtes einzureichen.
Für die Herstellung, Beseitigung und/oder wesentliche Umgestaltung von Gewässern und seiner Ufer ist in der Regel ein wasserrechtliches Planverfahren erforderlich. Sollten Sie so ein Vorhaben planen, nehmen Sie bitte bereits frühzeitig im ersten Planungsstadium die Beratung durch die Wasserbehörde für den Verfahrensablauf in Anspruch.
Ferner obliegt der Wasserbehörde die Wasserschau, die Gewässeraufsicht sowie die Ahndung unzulässiger Gewässerbenutzungen zum Schutze der Oberflächengewässer.
Im Rahmen ihrer Aufgabe als Gewässeraufsicht von öffentlichen und privaten Gewässern hat die Wasserbehörde zwei Faltblätter mit Hinweisen zur Pflege und Unterhaltung von Entwässerungsgräben herausgegeben, die Sie im Downloadbereich auf dieser Seite finden.