Unter Schwarzarbeit fallen aber auch Verstöße gegen das Gewerbe- und Handwerksrecht. (§ 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz)
Die ZLS ist hamburgweit operativ zuständig bei:
- Gewerbeausübung ohne Gewerbeanmeldung („Gewerbeschein“ - § 14 Gewerbeordnung)
- Ausübung eines Reisegewerbes ohne Reisegewerbekarte (§ 55 Gewerbeordnung)
- Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 Handwerksordnung)
- Beauftragung von schwarzarbeitenden Firmen oder Personen auf die Vorgenanntes zutrifft.
Diese Verstöße werden durch teils empfindliche Geldbußen geahndet. Unser Ziel ist es aber auch durch Prävention und Aufklärung zur Legalisierung der Tätigkeiten beizutragen.
Nutzen Sie unseren Onlinedienst, um Hinweise zum Verdacht auf Schwarzarbeit zu melden und die zuständige Behörde zu erfahren.
Schwarzarbeit melden - Online-Dienst Einstiegsseite - HamburgService
Hinweise zum Verdacht auf Schwarzarbeit können Sie ebenso an folgende Kontaktdaten (auch anonym) übermitteln:
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Abteilung für Gewerberecht
Zentrale Leitstelle Schwarzarbeitsbekämpfung (ZLS)
Caffamacherreihe 1-3 | 20355 Hamburg
Tel.: +49 40 4285 42390
Fax: 040 4279-01167
E-Mail: schwarzarbeitsbekaempfung@hamburg-mitte.hamburg.de
Selbstverständlich können Sie uns auch nach vorheriger Terminvereinbarung besuchen und sich beraten lassen.
Warum Schwarzarbeit bekämpfen?
Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung wirken sich in vielfältiger Form nicht nur auf die Allgemeinheit, sondern auch auf Sie und andere aus:
- Gefährdung von Arbeitsplätzen in ordnungsgemäß arbeitenden Betrieben, durch Preisdumping und Wettbewerbsverzerrung
- Belastung der Sozialkassen und des Fiskus durch fehlende Einzahlungen und Einkünfte in Milliardenhöhe
- Mehrbelastung der Beitrags- und Steuerzahler
- Verhinderung des Abbaus von Arbeitslosigkeit
- Fehlende Absicherung im Alter, bei Krankheit und Unfall für diejenigen, die schwarz arbeiten
- Mangelnde Gewährleistungsansprüche der Auftraggeber
- Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.
Was ist Schwarzarbeit?
Schwarzarbeit leistet, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei
- seinen Melde-, Beitrags- und Aufzeichnungspflichten nicht nachkommt,
- seine steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,
- seine Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt, wenn er Leistungen empfängt,
- den Beginn der Gewerbeausübung nicht angezeigt hat,
- die Reisegewerbekarte nicht erworben hat,
- sich mit einem zulassungspflichtigen Handwerk nicht in die Handwerksrolle eintragen lässt.
Keine Schwarzarbeit sind nicht auf Gewinn gerichtete Tätigkeiten
- von Angehörigen oder Lebenspartnern,
- aus Gefälligkeit,
- im Zuge der Nachbarschaftshilfe,
- im Zuge der Selbsthilfe.
Weitere Informationen: Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
Zuständigkeiten / Kontakte
Gewerbeausübung ohne Gewerbeanmeldung, Handwerksausübung ohne Eintragung, Beauftragung von schwarzarbeitenden Firmen:
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Abteilung für Gewerberecht
Zentrale Leitstelle Schwarzarbeitsbekämpfung (ZLS)
Caffamacherreihe 1-3 | 20355 Hamburg
Tel.: +49 40 4285 42390
Fax: 040 4279 01167
E-Mail: schwarzarbeitsbekaempfung@hamburg-mitte.hamburg.de
Illegale Beschäftigung, Sozialleistungsbetrug:
Hauptzollamt Hamburg
Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Sachsenstraße 12–14 | 20097 Hamburg
Tel.: 040 800 03 5000
Fax: 0228 99680 180352
E-Mail: fks.hza-hamburg@zoll.bund.de
https://www.zoll.de
Nichtbeachtung von Steuerpflichten:
Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsachen in Hamburg
Hugh-Greene-Weg 6 | 22529 Hamburg
Tel.: 040 42811 5000
Fax: 040 4279 57438
E-Mail: poststellefapruestra@finanzamt.hamburg.de
Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsachen in Hamburg