Die Themen des Technischen Umweltschutzes sind unter anderem:
- Luftverunreinigungen durch
- Gewerbe und Industrie
- Heizungsanlagen - Lärm durch
- Gewerbe und Industrie
- Lüftungs- und Klimaanlagen
- Sport- und Freizeitanlagen
- Veranstaltungen, Open-Air-Konzerte - Strahlenschutz bei
- Scheinwerfern und Lichtwerbeanlagen
- Funksendemasten und Umspannungsanlagen (Transformatorstationen) - Erstattungsverfahren zum Verkehrslärmschutz
- Finanzielle Entschädigung für den Einbau neuer Schallschutzfenster - Bodenschutz
- Auskünfte aus dem Altlasthinweiskataster für Bauherren und Grundstücksverkäufer
- Vorsorgender Bodenschutz in Bezug auf
- Erhalt von gesunden Bodenschichten
- Auftrag geeigneter Bodenmaterialien
- Vermeidung der Versiegelung von Böden
- Nachsorgender Bodenschutz durch
- Erkundung alter Bodenverunreinigungen
- Überwachung beim Bauen auf Altlasten - Düngemittel
- Umgang mit Düngemitteln in der Landwirtschaft
- Düngemittelbilanzen
- Inverkehrbringen von Düngemitteln
Luftverunreinigungen
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte überwacht die Emissionen von Luftverunreinigungen aus den nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Dies können zum Beispiel sein:
- Stäube sowie organische und anorganische Schadstoffe aus Industrie und Gewerbe
- Ruß aus Feuerungsanlagen, also Heizungsanlagen und Kaminöfen
- Benzinemissionen aus Tankstellen
- Lösemittelemissionen aus Lackierwerkstätten
- Gerüche aus Industrie und Gewerbe
Wir werden tätig, wenn ein neuer Betrieb genehmigt werden soll, oder wenn bei einem bestehenden Betrieb ein Problem auftritt. Wenn Sie eine Belästigung durch Luftverunreinigungen aus einer gewerblichen Anlage oder einer Heizungsanlage erleiden, können Sie diese bei uns zur Anzeige bringen. Wir führen dann Ermittlungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz durch.
Lärm
Wir sind die Ansprechpartner für Lärmprobleme mit den nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz im Bezirk Mitte. Dies können sein:
- Maschinen- und Arbeitslärm in Industrie und Gewerbe
- Fahrzeuglärm auf Betriebsgrundstücken
- Lärm durch Lüftungs- und Klimaanlagen
- Lärm aus Tiefgaragen und von gewerblichen Parkplätzen
- Maschinenlärm, zum Beispiel durch Laubbläser, Müllbehälter oder Freischneider
- Veranstaltungslärm durch Open-Air-Konzerte und andere gewerbliche Veranstaltungen
- Sportlärm, zum Beispiel von Fußball- oder Tennisplätzen
Wir werden tätig, wenn ein neuer Betrieb genehmigt werden soll, oder wenn bei einem bestehenden Betrieb ein Problem auftritt. Wenn Sie eine Lärmbelästigung durch Lärm aus einer gewerblichen Anlage erleiden, können Sie diese bei uns zur Anzeige bringen. Wir führen dann Ermittlungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz durch.
Strahlenschutz
Wir sind auch beauftragt mit der Überwachung der Emission von Strahlung aus den nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Dies können sein:
- Licht aus Werbeanlagen
- Beleuchtung von gewerblichen Gebäuden oder Grundstücken
- Beleuchtung von Sportstätten und ähnlichem
- Elektromagnetische Strahlung von Funksendemasten
- Elektromagnetische Strahlung von Freileitungen
- Elektromagnetische Strahlung von Elektroumspannanlagen („Trafostationen“)
Wir werden tätig, wenn ein neuer Betrieb genehmigt werden soll, oder wenn bei einem bestehenden Betrieb ein Problem auftritt. Wenn Sie eine Belästigung durch Licht oder andere Strahlung aus einer gewerblichen Anlage erleiden, können Sie diese bei uns zur Anzeige bringen. Wir führen dann Ermittlungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz durch.
Erstattungsverfahren
Wenn eine Straße wesentlich geändert wird, so dass mehr Verkehr entsteht, haben die Anlieger unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf Entschädigung für die Installation von zusätzlichem Schallschutz. Wir prüfen im Auftrag der Baulastträger, welche Ansprüche Sie beim Einbau von Lärmschutzfenstern, Dachdämmungen oder Maßnahmen im Außenwohnbereich haben.
Bodenschutz
Wir kümmern uns um die Belange des Bundes-Bodenschutzgesetzes im Bezirksamtsbereich, sofern es sich nicht um besondere Flächen handelt, für die bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt eine Spezialbetreuung eingerichtet ist.
Intakter Boden ist dabei vor Versiegelung, Auftrag ungeeigneter Bodenmaterialien, Zerstörung von gesunden Bodenschichten sowie Eintrag von Schadstoffen zu schützen.
Bei einem Grundstück mit belastetem Boden (Altlasten, schädliche Bodenveränderungen) ist vor jeder Baumaßnahme zu erkunden, ob und unter welchen Bedingungen das Grundstück neu genutzt werden kann. Wir überwachen Baumaßnahmen auf Altlasten oder altlastverdächtigen Flächen.
Jede Bauherrin und jeder Bauherr ist verpflichtet, sich vor Baubeginn zu vergewissern, in welchem Zustand sich der Boden auf dem Baugrundstück befindet. Dies gilt unabhängig von der Art des Genehmigungsverfahrens. Wir geben Auskünfte aus dem Altlasthinweiskataster für Eigentümer und ihre Bevollmächtigten (zum Beispiel Bauherren und Grundstücksverkäufer).
Düngemittel
Wir führen das Düngegesetzes im Bezirksamtsbereich durch. Dies betrifft insbesondere die Art, die Menge und den Zeitpunkt von Düngemaßnahmen in der Landwirtschaft. Wir prüfen die Aufzeichnungen zu den Düngemaßnahmen und bescheinigen die ordnungsgemäße Durchführung im Rahmen des sog. Cross-Compliance-Controllings.
Wir überwachen auch das Inverkehrbringen von Düngemitteln im Sinne des Düngegesetzes.
Ansprechpartner
Nutzen Sie die folgenden Links, um Ihren zuständigen Ansprechpartner zu finden:
Immissionsschutz (Luftverunreinigungen, Lärm, Strahlenschutz)
Verkehrslärmschutz, Entschädigungen
Bodenschutz, Gülleausbringung, Düngemittel
Kontakt
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Abschnitt Technischer Umweltschutz - VS31
Caffamacherreihe 1-3
20355 Hamburg