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Fleischzentrum

Das Veterinäramt am Hamburger Fleischgroßmarkt

Die Außenstelle "Veterinäramt Fleischzentrum" ist ein Abschnitt des Verbraucherschutzamtes im Bezirksamtes Hamburg-Mitte und unmittelbar auf dem Fleischgroßmarkt Hamburg angesiedelt. Zu den Aufgaben und Tätigkeitsbereichen des Amtes zählen vorwiegend die gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen und die Betreuung der hier ansässigen Betriebe vor Ort in einem weltweiten Handelsgeschehen. Die hier gehandelten bzw. hergestellten Mengen allein an Fleisch, Fleischwaren und Fleischerzeugnissen betragen ca. 180.000 Tonnen Gewicht jährlich.

Neben dem spezifischen -auch historisch- bedingten Schwerpunkt "Fleisch", der diesem Markt seinen Namen gab , wird hier in vielfältigen Betrieben und Geschäften aus dem gesamten Lebensmittelbereich  produziert und  gehandelt. Dazu gehören Fisch, Geflügel, Wild, Obst und Gemüse, Gewürze, Wein, Delikatessen, Spezialitäten und viele andere Lebensmittel. Zu diesen Versorgungsbetrieben, zu denen auch die Gastronomie auf dem Markt  gerechnet werden kann, zählen weiter der Handel mit speziellen zur Lebensmittelproduktion zugehörigen Gerätschaften, Stoffen und sonstigem Bedarf auch für das hier arbeitende Personal. Sogar ein nach dem Arzneimittelrecht arbeitender Betrieb ist hier ansässig.

Fleischwaren sind empfindliche und sorgfältig  zu handhabende Lebensmittel. Daher ist dieser Bereich eine besonders ernstzunehmende Aufgabe. Zur Untersuchung von Fleischproben steht ein kleines Labor zur Verfügung. Die Prüftätigkeiten des Amtes in diesen sehr unterschiedlich strukturierten Betrieben sind an die spezifischen Betriebszeiten rund um die Uhr orientiert. Neben der praktischen Betriebsüberprüfung vor Ort durch das Kontrollpersonal erfolgen auch amtliche Probenahmen von Lebensmitteln zur Untersuchung auf Eignung  und die sensorisch (mit den Sinnen) geschulte Beurteilung der hier vorhandenen Lebensmittel.

Ein anderer Schwerpunkt ist die Sicherstellung einer guten Hygienepraxis und die so genannte Kontrolle der Kontrolle. Diese auf die besonders verpflichtende Eigenkontrolle der Betriebe abgestellte Prüftätigkeit muss den europäischen Verordnungen und Gesetzen  entsprechen. Lebensmittelunternehmer sind seither verpflichtet, betriebseigene Kontrollen durchzuführen und auf Anforderung Nachweise hierfür vorzulegen.

Diese Eigenkontrollsysteme erstrecken sich auf alle Produktionsstufen und erfassen unter anderem Personal, Räume, Einrichtungsgegenstände, Arbeitsgeräte sowie das im Betrieb verwendete Wasser und die Ware. Die Überprüfung der Wirksamkeit der Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen gehört ebenso dazu wie die Verpflichtung, das eigene Personal regelmäßig zu schulen, bestimmte Temperaturen für Fleisch und Produktionsräume einzuhalten oder Nachweise über Ein- und Ausgänge von Fleisch zu führen. Alle und besonders die für den innergemeinschaftlichen Handel zugelassenen Betriebe  haben im so genannten HACCP - Verfahren die kritischen Punkte im Produktionsablauf zu ermitteln und zu kontrollieren. Hierzu sind auf dem Gelände auch private Kontrollinstitute ansässig.

Als amtliches Kontrollpersonal vor Ort stehen dazu zur Zeit ständig ein Lebensmittelkontrolleur, eine Auszubildende sowie zwei Tierärzte zur Verfügung . Für die Verwaltung ist zusätzlich eine Verwaltungskraft  tätig.

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