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Geflügelpest

Hamburgweite Stallpflicht für Geflügel angeordnet

Die Hamburger Bezirke ordnen mit tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen Maßnahmen zum Schutz gegen die Geflügelpest an. Gehaltenes Geflügel darf bis auf Weiteres nicht mehr ins Freie.

Mit der hamburgweiten Stallpflicht soll verhindert werden, dass die Geflügelpest auf Tierbestände übergreift. Die Maßnahme tritt am Freitag, 13. November, in Kraft. Sie betrifft Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Diese dürfen bis auf weiteres nur in geschlossenen Ställen oder in entsprechend gesicherten Vorrichtungen gehalten werden.

Zudem ist im gesamten Stadtgebiet die Durchführung von Ausstellungen, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen mit Geflügel und Tauben bis auf weiteres verboten. Verstöße gegen diese Verfügung können als Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

In Hamburg wurde der Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N8 mittlerweile bei vier Wildvögeln nachgewiesen. In Schleswig-Holstein erhöhte sich die Zahl der Nachweise von Geflügelpest bei Wildvögeln auf mehr als 100 Fälle. Zudem wurde die Geflügelpest in zwei Geflügelhaltungen in Schleswig-Holstein amtlich festgestellt. Daraufhin wurde eine landesweite Aufstallung von Geflügel angeordnet.

Die hamburgweite Stallpflicht kann das Risiko einer Übertragung der Geflügelpest auf Haus- und Nutztierbestände deutlich einschränken. Eine solche Maßnahme ist für viele Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter ein gravierender Eingriff. Oberste Priorität muss aber sein, einen Ausbruch in einem Bestand zu verhindern, da betroffene Tiere getötet werden müssten.

Hintergrund

Die aviäre Influenza, bekannt als Geflügelpest oder Vogelgrippe, ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung bei Vögeln, an der in Einzelfällen auch andere Spezies erkranken können. Ab dem Spätherbst steigt die Gefahr der Einschleppung durch Zugvögel. Durch den Kontakt zu infizierten Vögeln oder zu infektiösem Kot sowie durch ungenügende Biosicherheitsmaßnahmen kann das Virus in Geflügelbestände eingeschleppt werden.

Unabhängig von den aktuellen Fällen werden in Hamburg im Institut für Hygiene und Umwelt ganzjährig Untersuchungen zur Früherkennung der Geflügelpest vorgenommen (Influenza Wildvogelmonitoring). Nach den aktuellen Funden wurde dieses Monitoring noch einmal verstärkt.

Die Verfügung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte finden Sie hier.

Zum Weiterlesen

Foto: Colourbox.de / Maarkit
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung

Maßnahmen zum Schutz gegen die Geflügelpest

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Anordnung von Maßnahmen zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 11. November 2020 im Bezirk Hamburg-Mitte der Freien und Hansestadt Hamburg.

Fleischzentrum

Das Veterinäramt am Fleischgroßmarkt

Das Veterinäramt Fleischzentrum ist in unmittelbarer Nähe des Fleischgroßmarktes angesiedelt. Zu den Aufgaben des Amtes zählen die Kontrollen am Fleischgroßmarkt und Überwachungstätigkeiten auf dem gesamten Gebiet der Stadt Hamburg.

Veterinärwesen

Veterinäramt

Die wesentliche Aufgabe ist die Überwachung der Sicherheit von Lebensmitteln, vor allem im Bezug auf gesundheitliche Risiken für den Verbraucher.