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Das Bezirksamt Wandsbek informiert

Gefahren und Regelungen beim Drachensteigen

02. Januar 2025 Pressemitteilung

Parks sind beliebte Treffpunkte, um Drachen steigen zu lassen. Hierbei müssen jedoch bestimmte Regelungen beachtet werden, damit niemand gefährdet wird. Dies gilt insbesondere für nicht erlaubte Wettkämpfe, bei denen Drachen durch das Kappen der Leinen vom Himmel geholt werden. Aus gegebenem Anlass weist das Bezirksamt daher auf die verschiedenen Vorgaben hin, die beim Drachensteigen einzuhalten sind.

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Die Drachenschnüre dürfen maximal 100 Meter lang sein. Wildtiere wie Vögel oder Rehe können sich in liegengelassenen Schnüren lebensgefährlich verletzen und sterben. Vorsicht ist bei nahegelegenen Umspannwerken geboten. Wenn ein Drachen in eine technische Anlage gerät, kann das für die lenkende Person lebensgefährliche Auswirkungen haben.
Beim Steigenlassen von Drachen darf außerdem der Luftraum nicht gestört werden. Ein Drachen darf nicht losgelassen werden. Das Halteseil darf nicht beschädigt sein und während des Fliegens nicht gekappt werden, auch nicht im Rahmen von sportlichen Wettkämpfen.

Wenn die genannten Vorgaben nicht eingehalten werden, droht eine Geldbuße.

Weitere Informationen zum Steigenlassen von Drachen in Bezug auf den Luftverkehr sind hier zu finden:

Steigenlassen von Drachen in Hamburg: Luftverkehr beachten