Alle vier Jahre wird die bezirkliche Seniorendelegiertenversammlung (SDV) berufen und aus ihren Reihen der Bezirks-Seniorenbeirat (BSB) gewählt. Beide Gremien vertreten die Interessen der Generationen über 60 Jahre gegenüber Politik, Verwaltung und der Öffentlichkeit. Grundlage bildet das Hamburgische Seniorenmitwirkungsgesetz. Informationen zum Hamburgischen Seniorenmitwirkungsgesetz finden Sie unter https://www.hamburg.de/broschuere-seniorenmitwirkungsgesetz-62630.
Was machen die Seniorenvertretungen?
Wer die Seniorenvertretungen noch nicht kennt, kann mehr über ihre Arbeit auf der Seite des Bezirks-Seniorenbeirats und der Seniorendelegiertenversammlung erfahren:
https://www.lsb-hamburg.de/bezirks-seniorenbeiraete/wandsbek/
Warum lohnt es sich, mitzumachen?
Über ein Engagement in einer Seniorenvertretung können Sie den Bezirk aktiv mitgestalten. Die Mitglieder der Seniorenvertretungen verfolgen gesellschaftliche Themen und diskutieren mit. Dabei kommen sie in den Austausch mit anderen Seniorinnen sowie Senioren und Akteurinnen sowie Akteuren. Das macht Spaß und bringt neue Bekanntschaften und Impulse und Sie können etwas bewegen.
Wie können Sie Seniorendelegierte/Seniorendelegierter werden?
Wenn Sie Interesse an einer Mitwirkung an der Seniorendelegiertenversammlung haben und delegiert werden wollen, müssen folgende Voraussetzungen und eine Alternative (A oder B) erfüllt sein:
- Sie sind 60 Jahre und älter.
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz im Bezirk Wandsbek.
- Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle – im Gegenteil: Seniorinnen und Senioren mit Migrationshintergrund sind besonders zur Mitwirkung eingeladen.
- Sie gehören einer Gruppe oder Organisation an, die sich mit einem regelmäßigen Angebot an Seniorinnen sowie Senioren im Bezirk Wandsbek wendet. Dann können Sie sich als deren Vertreterin/Vertreter in die Seniorendelegiertenversammlung entsenden lassen – auch unabhängig davon, in welchem Bezirk Hamburgs Sie gemeldet sind.
- Sie wohnen im Bezirk und weisen die Unterstützung von mindestens 20 weiteren Personen nach, die im Bezirk Wandsbek wohnen und 60 Jahre und älter sind. Unterstützerinnen und Unterstützer müssen sich mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift in eine Unterstützerliste eintragen. Die Vorlage für die Unterstützerliste steht unten zum Download bereit.
Ein wichtiger Hinweis zur Unterstützerliste: Ihre Unterstützenden dürfen nur auf Ihrer Liste/einer Liste unterschreiben. Sollten die Unterstützenden auf mehreren Listen unterschrieben haben, verlieren alle Unterschriften ihre Gültigkeit. Daher unser Tipp: Sammeln Sie ruhig mehr Unterstützende als notwendig.
Das Formular für die Benennung einer oder eines Delegierten für die Seniorendelegiertenversammlung Wandsbek finden Sie unten als Download. Den ausgefüllten Vordruck senden Sie bitte vollständig bis spätestens 17. Februar 2025 (Eingangsstempel) an das
Bezirksamt Wandsbek
Fachamt Sozialraummanagement
Fachbereich Seniorenarbeit, SR 13
Schloßstraße 60
22041 Hamburg.
Bei Fragen wenden Sie sich an den zuständigen Ansprechpartner im Bezirksamt Wandsbek:
Herr Andreas Zepik, Fachbereich Seniorenarbeit, Tel. 040 428 81 – 32 86, E-Mail andreas.zepik@wandsbek.hamburg.de.
Häufige Fragen:
Ich weiß nicht, ob das etwas für mich ist. Wo kann ich weitere Informationen über die Arbeit erhalten?
Wenden Sie sich gerne an den Vorsitzenden der Wandsbeker Seniorendelegiertenversammlung Herrn Gabbert - E-Mail sdv-wandsbek@online.de sowie an den Vorsitzenden des Wandsbeker Bezirks-Seniorenbeirates Herrn Sellmer – E-Mail BSB-Wandsbek@t-online.de.
Wie finde ich heraus, ob meine Gruppe oder Organisation berechtigt ist, Seniorendelegierte zu entsenden?
Organisationen sind zum Beispiel eingetragene Vereine, Sozialverbände, Gewerkschaften, Migrantenselbstorganisationen, Religionsgemeinschaften oder politische Parteien. Eine Organisation kann mehrere Gruppen beinhalten. Gruppen können beispielsweise Seniorentreffpunkte, Seniorengruppen, Bildungs- und Kulturgruppen (z.B. Chöre), Nachbarschaftstreffs, Mieterinnen und Mieter von Servicewohnanlagen oder Wohnbeiräte von Wohn- und Pflegeinrichtungen sein.
Die Gruppe oder die Organisation bietet ein regelmäßiges Angebot für Seniorinnen und Senioren, wenn diese im Durchschnitt mindestens einmal monatlich stattfindet. Das Angebot kann auch generationsübergreifend sein, solange es sich erkennbar auch an Seniorinnen und Senioren wendet und grundsätzlich offen für interessierte ältere Menschen ist.
Mein/e Unterstützende/r wird im März 2025 60 Jahre alt – kann sie/er auch dann unterschreiben?
Ja, das ist möglich, zur neuen Amtszeit ab 1. April 2025 muss die Person 60 Jahre oder älter sein.
Reicht die Einreichung der Unterlagen per E-Mail?
Nein, diese müssen bis zum 17. Februar 2025 schriftlich beim Bezirksamt eingehen.