Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Steilshoop 12 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um auf zwei Baufeldern insgesamt rund 280 Wohneinheiten zu errichten. Ein Fußballplatz soll im nordöstlichen Bereich des Plangebietes neu entstehen. Die Flächen des Tier- und Pflanzenhauses sowie der ansässigen Kindertagesstätte werden als Flächen für den Gemeinbedarf planungsrechtlich gesichert. Die Erschließung wird entsprechend der städtebaulichen Neuordnung neu organisiert. Die im Plangebiet vorhandenen Kleingarten- und Grünflächennutzungen werden in diesem Zusammenhang planungsrechtlich gesichert.
Zum Entwurf des Bebauungsplans Steilshoop 12 (Verordnung mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen) mit seiner Begründung sowie zu den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen wird in der Zeit vom 10. Juni 2026 bis einschließlich 10. Juli 2026 die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Die vorgenannten Unterlagen zur Planung werden in diesem Zeitraum im Internet auf den Seiten des kostenlosen Dienstes „Bauleitplanung online“ unter https://bauleitplanung.hamburg.de veröffentlicht. Nach Auswahl des betreffenden Planverfahrens sind die Unterlagen dort im Bereich „Planunterlagen“ zu finden.
Zusätzlich werden die Planunterlagen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen während der Dauer der oben genannten Beteiligungsfrist an Werktagen (außer sonnabends) montags bis donnerstags zwischen 9 und 16 Uhr sowie freitags zwischen 9 und 14 Uhr an folgendem Ort öffentlich ausgelegt: Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Am Alten Posthaus 2, 4. Obergeschoss, 22041 Hamburg.
Während der Dauer der oben genannten Beteiligungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (online) übermittelt werden über „Bauleitplanung online“ unter https://bauleitplanung.hamburg.de. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail an stadt-und-landschaftsplanung@wandsbek.hamburg.de sowie bei der oben genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift möglich.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unter den Voraussetzungen von § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.