Mit dem Bebauungsplan Bramfeld 74 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Modernisierung sowie Weiterentwicklung des Wohnquartiers westlich der Straße Bramfelder Drift am Haidlandsring und Haidlandsweg geschaffen werden. Im Plangebiet soll die städtebauliche und Freiraum-Qualität erhalten bleiben, während gleichzeitig Aufstockungen, Anbauten oder eine vollständige Erneuerung mit zusätzlichem Wohnraum ermöglicht werden. Mit dem Planrecht sollen ergänzend mindestens 35 Prozent der neu entstehenden Wohneinheiten als öffentlich geförderte Wohnungen gesichert werden, um einen Beitrag zum bezahlbaren Wohnraum in Hamburg zu leisten.
Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung (sogenannter "sektoraler Bebauungsplan“) gemäß § 9 Absatz 2d Baugesetzbuch (BauGB).
Der Bebauungsplan Bramfeld 74 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Gemäß § 13a Absatz 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt der Hinweis, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) abgesehen wird.
Zum Entwurf des Bebauungsplans Bramfeld 74 (Planzeichnung und Verordnung mit textlichen Festsetzungen) mit seiner Begründung sowie zu den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen wird in der Zeit vom 7. Januar 2026 bis einschließlich 9. Februar 2026 die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Die vorgenannten Unterlagen zur Planung werden in diesem Zeitraum im Internet auf den Seiten des kostenlosen Dienstes „Bauleitplanung online“ unter https://bauleitplanung.hamburg.de veröffentlicht. Nach Auswahl des betreffenden Planverfahrens sind die Unterlagen dort im Bereich „Planunterlagen“ zu finden.
Zusätzlich werden die Planunterlagen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen während der Dauer der oben genannten Beteiligungsfrist an Werktagen (außer sonnabends) montags bis donnerstags jeweils von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 14 Uhr an folgendem Ort öffentlich ausgelegt: Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Am Alten Posthaus 2, 4. Obergeschoss, 22041 Hamburg.
Während der Dauer der oben genannten Beteiligungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (online) über die Internet-Seite „Bauleitplanung online“ unter https://bauleitplanung.hamburg.de übermittelt werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail an Stadt-und-Landschaftsplanung@wandsbek.hamburg.de sowie bei der oben genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift möglich.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.