Der Senat hat am Dienstag, den 29. April 2025, die Zentralisierung des Bereiches Unterhaltsvorschuss im Bezirksamt Wandsbek mit Wirkung zum 1. Mai 2025 beschlossen. Damit wird die Zuständigkeit für die Durchführung der Aufgaben des Unterhaltsvorschussgesetzes beim Bezirksamt Wandsbek für alle Bezirke konzentriert.
Die Bürgerinnen und Bürger erlangen auf denselben Wegen wie bislang auch Ihre Dienstleistungen und die möglichen Vorschussleistungen.
Die örtliche Anbindung und auch das beschäftigte Personal wird zunächst noch nicht verändert. Mittelfristig soll aus den bisherigen sieben Unterhaltsvorschuss-Abschnitten der Bezirksämter ein beim Bezirksamt Wandsbek angebundenes bezirkliches Zentralamt Unterhaltsvorschuss entstehen. Die Änderung der Zuständigkeitsanordnung durch den Senat ist ein erster formaler Schritt hin zu einem bezirklichen Zentralamt.
Grund für die Konzentration ist unter anderem, dass die Heranziehungs- und Rückforderungsquote der Unterhaltsvorschussleistungen erhöht werden soll. Diese Vorschussleistungen gewährt die Stadt Alleinerziehenden, sofern der andere Elternteil nicht oder nicht ausreichend Unterhalt zahlt.
Der Beschluss baut auf einer Evaluation der Stabstelle Prüfdienste der Finanzbehörde auf, die die bisherige Aufgabenwahrnehmung untersucht und vor dem Hintergrund der Einheitlichkeit die Durchführung der Aufgabe in einer zentralen Organisationseinheit empfohlen hat.
Dr. Andreas Dressel, Senator für Finanzen und Bezirke: „Es heißt bewusst Unterhaltsvorschuss – d. h. der Staat geht in Vorleistung und die Unterhaltsschulden meist der Väter müssen eingetrieben werden. Diese Rückgriffquote in Hamburg hat sich in den letzten Jahren verbessert. Ich hoffe sehr, dass diese Organisationsveränderung hilft, die Rückgriffquote künftig weiter zu steigern. Das wäre ein Beitrag zur Gerechtigkeit und sehr im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler!“