Datenschutzerklärung und allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung im bezirklichen Fachamt Eingliederungshilfe des Bezirksamtes Wandsbek der Freien und Hansestadt Hamburg
Nahezu alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen treten mit der Verwaltung früher oder später in Kontakt, weil sie zum Beispiel einen Personalausweis beantragen müssen oder Kindergeld beanspruchen können. Hierbei müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden.
In einem Verwaltungsverfahren sind Daten personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person, einer Körperschaft (zum Beispiel Verein, Kapitalgesellschaft), einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse zugeordnet werden können. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte oder pseudonymisierte Daten.
Wenn Verwaltungsbehörden personenbezogene Daten verarbeiten, bedeutet das, dass sie diese Daten zum Beispiel erheben, speichern, verwenden, übermitteln, zum Abruf bereitstellen oder löschen.
Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben, bei wem wir sie erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.
Inhaltsverzeichnis
- Wer sind wir?
- Wer sind Ihre Ansprechpartner?
- Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
- Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
- Wie verarbeiten wir diese Daten?
- Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?
- Wie lange speichern wir Ihre Daten?
- Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht und so weiter) haben Sie?
1. Wer sind wir?
Das Fachamt Eingliederungshilfe nimmt bezirksübergreifend Aufgaben in den folgenden Bereichen wahr:
- Leistungen der Eingliederungshilfe innerhalb und außerhalb Hamburgs
- Existenzsichernde Leistungen in besonderen Wohnformen innerhalb und außerhalb Hamburgs
Existenzsichernde Leistungen bei ambulanter Eingliederungshilfe außerhalb Hamburgs
Hilfe zur Pflege im Rahmen des Lebenslagenmodells
- Blindenhilfe / Blindengeld im Zusammenhang mit Eingliederungshilfe außerhalb Hamburgs sowie in besonderen Wohnformen
- Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis nach § 99 Sozialgesetzbuch (SGB) IX in Verbindung mit § 53 SGB XII in der Fassung vom 31. Dezember 2019
- Erstellung von Gesamtplänen mit Bedarfserhebung und Befürwortung bei Eingliederungshilfeanträgen
- Hauser Gruppe
- Persönliches Budget
- Außerhalb Hamburgs untergebrachte behinderte Pflegekinder
- trägerübergreifende Teilhabeverfahren
2. Wer sind Ihre Ansprechpartner?
Bezirksamt Wandsbek
Fachamt Eingliederungshilfe
Kurt-Schumacher-Allee 4
20097 Hamburg
E-Mail: eh-antragslotse@wandsbek.hamburg.de
Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an den für die Behörde zuständigen Datenschutzbeauftragten richten:
E-Mail: dsbderbezirke@hamburg-nord.hamburg.de
3. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
Ihre personenbezogenen Daten werden für die Beratung, Antragstellung, Prüfung und gegebenenfalls Bewilligung von Leistungen zu den nachstehenden Rechtsgrundlagen beziehungsweise Themenkreisen benötigt:
- Eingliederungshilfeleistungen nach SGB IX
- Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis nach § 99 Sozialgesetzbuch (SGB) IX in Verbindung mit §§ 53 ff SGB XII in der Fassung vom 31. Dezember 2019
- Leistungen der Grundsicherung und Sozialhilfe gemäß SGB XII
- Hamburger Blindengeldgesetz
4. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:
- Persönliche Identifikations- und Kontaktangaben, Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit und gegebenenfalls Aufenthaltsstatus, E-Mail-Adresse*, Telefonnummer *. (*auf freiwilliger Basis).
- Für Anträge auf Leistungen können unter anderem Mietverträge, Einkommens- und Vermögensbelege sowie ärztliche Unterlagen und Angaben zu und von unterhaltsverpflichteten Personen relevant sein. Bei den verschiedenen Leistungen ist es unterschiedlich in welchem Umfang Unterlagen vorgelegt müssen.
Besondere Kategorien personenbezogener Daten, sogenannte „sensible Daten", erheben wir ebenfalls nur dann, wenn dies für das spezielle Verfahren erforderlich ist.
Bei Anträgen auf Hilfen zur Pflege, Gesundheitshilfen, Eingliederungshilfen, Prüfung von Mehrbedarfen zu Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt oder zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (nach 3. und 4. Kapitel SGB XII) kann dies der Fall sein.
Darüber hinaus erheben wir Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet sind.
Beispiele:
- Teilnahme am Sozialdatenabgleich
- Teilnahme am Rentenauskunftsverfahren
Können wir einen Sachverhalt nicht mit Ihrer Hilfe aufklären, dürfen wir Sie betreffende personenbezogene Daten auch durch Nachfragen bei Dritten erheben (zum Beispiel Auskunftsersuchen an den Arbeitgeber und ähnliche).
Zudem können wir öffentlich zugängliche Informationen (zum Beispiel aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen) verarbeiten.
5. Wie verarbeiten wir diese Daten?
In den automationsgestützten Verwaltungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und in weiteren Schritten den Verwaltungsverfahren zugrunde gelegt. Wir setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen. Unsere Sicherheitsstandards entsprechen stets den aktuellsten technologischen Entwicklungen.
6. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?
Alle personenbezogenen Daten, die uns in einem Verwaltungsverfahren bekannt geworden sind, dürfen wir nur dann an andere Personen oder Stellen (zum Beispiel an Krankenkassen, Rentenversicherungsträger) weitergeben, wenn Sie der Weitergabe zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.
Beispiele:
- Gemäß § 19 SGB IX ist der leistende Rehabilitationsträger nach § 15 SGB IX dafür verantwortlich, dass alle nach § 15 SGB IX beteiligten Rehabilitationsträger untereinander und in Abstimmung mit dem Leistungsberechtigten die voraussichtlich erforderlichen Leistungen so feststellen, dass sie nahtlos ineinandergreifen.
7. Wie lange speichern wir Ihre Daten?
Die Dauer der Speicherung erfolgt soweit dies gesetzlich geregelt ist und folgt im Übrigen den geltenden Bestimmungen, insbesondere der Aktenordnung der Bezirksämter und der Geschäftsordnung der Bezirksämter in ihren aktuellen Fassungen.
8. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht und so weiter) haben Sie?
Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.
- Recht auf Auskunft
Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren und zum Verfahrensabschnitt gemacht werden.
- Recht auf Berichtigung
Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
- Recht auf Löschung
Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt unter anderem davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.
- Recht auf Widerspruch
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet.
- Recht auf Beschwerde
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen:
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ludwig-Erhard-Straße 22, 20459 Hamburg
Tel.: 040 42854-4040
E-Fax: 040 4 279–11811
E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de
Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten
In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen. Sofern dies gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Verweigerung mit.
Wir werden Ihnen aber grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht