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Datenschutzerklärung - Bezirksamt Wandsbek

Fachamt Personenstandswesen (Standesamt)

Datenschutzerklärung
und
allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung sowie § 55 Bundesdatenschutzgesetz im bezirklichen Fachamt Personenstandswesen des Bezirksamtes Wandsbek der Freien und Hansestadt Hamburg

 

Nahezu alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen treten mit der Verwaltung früher oder später in Kontakt, weil sie zum Beispiel einen Personalausweis beantragen müssen oder Kindergeld beanspruchen können. Hierbei müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden.

In einem Verwaltungsverfahren sind Daten personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person, einer Körperschaft (zum Beispiel Verein, Kapitalgesellschaft), einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse zugeordnet werden können. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte oder pseudonymisierte Daten.

Wenn Verwaltungsbehörden personenbezogene Daten verarbeiten, bedeutet das, dass sie diese Daten zum Beispiel erheben, speichern, verwenden, übermitteln, zum Abruf bereitstellen oder löschen.

Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben, bei wem wir sie erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

Im Zusammenhang mit den Tätigkeiten zur Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten ist es erforderlich, personenbezogene Daten verschiedener betroffener Personen zu verarbeiten.

Inhaltsverzeichnis

  1. Wer sind wir?
  2. Wer sind Ihre Ansprechpartner?
  3. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
  4. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
  5. Wie verarbeiten wir diese Daten?
  6. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?
  7. Wie lange speichern wir Ihre Daten?
  8. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

1. Wer sind wir?

Das Standesamt Hamburg-Wandsbek ist als Fachamt   Personenstandswesen Teil des Bezirksamtes Wandsbek. Das Standesamt erfasst Ihre Personenstandsdaten  um das Geburtenregister, das Eheregister, das Lebenspartnerschaftsregister (bis 30.09.2017) und das Sterberegister einschließlich der dazugehörigen Sammelakten führen zu können und Beurkundungen für die Fortführung dieser Register vorzunehmen. Aus den Registern können für verschiedene Zwecke Urkunden ausgestellt werden.

2. Wer sind Ihre Ansprechpartner?

Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an den für die Behörde zuständigen Datenschutzbeauftragten richten:

Das Bezirksamt erreichen Sie für Fragen zur Sicherstellung Ihrer Rechte unter
Bezirksamt Wandsbek
Schloßstraße 60
22041 Hamburg
oder per E-Mail unter: bezirksamt@wandsbek.hamburg.de

Die Datenschutzbeauftragte der Bezirke erreichen Sie im Bezirksamt Hamburg-Nord, Kümmellstraße 7, 20249 Hamburg unter der Telefonnummer 040 42804-2028 oder unter der
E-Mail-Adresse dsbderbezirke@hamburg-nord.hamburg.de.

Mit Fragen und Beschwerden können Sie sich auch an dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden.

Das Standesamt erreichen Sie für Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenstandsbezogenen Daten im Rahmen von Beurkundungen und zur Erstellung der Personenstandsregister unter
Bezirksamt Wandsbek
Dezernat Bürgerservice
Standesamt Hamburg-Wandsbek
Schloßstraße 60
22041 Hamburg
oder per E-Mail unter: standesamt@wandsbek.hamburg.de

3. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten wir auf Basis der bundesrechtlichen Rechtsgrundlagen wie dem Personenstandsgesetz, der Personenstandsverordnung, gegebenenfalls  entsprechenden internationalen Regelungen, dem Hamburgischen Datenschutzgesetz sowie der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung.

Beispiele:

  • Aufgrund der Geburtsanzeige des Krankenhauses, von Angaben der Eltern, der Namensbestimmung der Eltern für das Kind und Vorlage der entsprechenden, für die Beurkundung erforderlichen Unterlagen, erstellen wir das Geburtenregister eines neugeborenen Kindes.
  • Anhand der Sterbefallanzeige, vorgelegter Unterlagen durch Bestattungsunternehmen oder Angehöriger erstellen wie das Sterberegister eines Verstorbenen.

4. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?

Das Standesamt verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten: 

  • Persönliche Identifikations- und Kontaktangaben, zum Beispiel Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum und -ort, E-Mail-Adresse, Telefonnummer.
  • Für die Erfassung, Beurkundung des Personenstandsfalls, die Registererstellung, zum Beispiel Name, Geburtsdatum, Abstammung, Familienstand.

Besondere Kategorien personenbezogener Daten, sogenannte „sensible Daten", erheben wir ebenfalls nur dann, wenn dies für das spezielle Verfahren erforderlich ist.

Darüber hinaus erheben wir Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet sind. 

Beispiele:

  • Daten aus dem Melderegister der Einwohnermeldeämter oder Registerauszüge anderer Standesämter.

Können wir einen Sachverhalt nicht mit Ihrer Hilfe aufklären, dürfen wir Sie betreffende personenbezogene Daten auch durch Nachfragen bei Dritten erheben (zum Beispiel Auskunftsersuchen an den Arbeitgeber, Sterbefälle ohne mitwirkende Angehörige, Überprüfung von Urkunden, und ähnliches).

Zudem können wir öffentlich zugängliche Informationen (zum Beispiel aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen) verarbeiten.

5. Wie verarbeiten wir diese Daten?

In den automationsgestützten Verwaltungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und in weiteren Schritten den Verwaltungsverfahren zugrunde gelegt. Wir setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen. Unsere Sicherheitsstandards entsprechen stets den aktuellsten technologischen Entwicklungen.

6. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?

Alle personenbezogenen Daten, die uns in einem Verwaltungsverfahren bekannt geworden sind, dürfen wir nur dann an andere Personen oder Stellen (zum Beispiel an Krankenkassen, Rentenversicherungsträger) weitergeben, wenn Sie der Weitergabe zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

Beispiele:

  • Bei der Anmeldung zur Eheschließung binden wir das Oberlandesgericht im Rahmen der Befreiung von der Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses ein.
  • Nach erfolgter Geburtsbeurkundung geben wir Ihren Antrag auf Kindergeld inkl. einer Abschrift der Personenstandsurkunde an die Familienkasse weiter.
  • Aufgrund von Mitteilungspflichten übermitteln wir zum Beispiel namensgestaltende Erklärungen an das registerführende Standesamt sowie die Daten eines Neugeborenen an das Einwohnerregister.

7. Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Wir speichern Ihre Daten im Fachverfahren während der Bearbeitung bis zur Beurkundung, danach werden sie nach 6 Monaten automatisch gelöscht.

Die Speicherung der beurkundeten Daten in den Personenstandsregistern  ergibt sich aus den gesetzlichen Vorschriften (Personenstandsgesetz). Die Daten in den Registern und den
dazugehörigen Sammelakten sind dauerhaft aufzubewahren. Sie werden in den Geburtsregistern 110 Jahre, den Eheregistern 80 Jahre und den Sterberegistern 30 Jahre gespeichert. Nach Ablauf der Fristen werden die Daten in Archivgut überführt.

8. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht und so weiter) haben Sie?

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.

  • Recht auf Auskunft

Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren und zum Verfahrensabschnitt gemacht werden.

  • Recht auf Berichtigung

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

  • Recht auf Löschung

Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt unter anderem davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.

  • Recht auf Widerspruch

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet.

  • Recht auf Beschwerde

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen:

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ludwig-Erhard-Straße 22, 20459 Hamburg
Tel.: (040) 4 28 54 - 40 40
E-Fax: (040) 4 279 – 11811
E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de

Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten

In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen. Sofern dies gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Verweigerung mit.

Wir werden Ihnen aber grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.

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