Projekte, die zur Bereicherung des kulturellen Lebens im Stadtteil, zur Verbesserung des Stadtteilimages und damit zu einer positiven Stadtteilentwicklung beitragen, können unterstützt werden.
Um Zuschüsse beantragen zu können, muss nach der Globalrichtlinie Stadtteilkultur 2024 - 2028 mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Förderung von Kommunikation und Kooperation zwischen unterschiedlichen kulturellen Milieus im Stadtteil unter Berücksichtigung der Teilhabechancen an gemeinsamen kulturellen Aktivitäten,
- Abbau von Schwellenängsten im Umgang und in der Auseinandersetzung mit Kunst und Anregung zu eigener kreativer Praxis, zum Beispiel durch die Zusammenarbeit mit Künstlerinnen und Künstlern,
- Unterstützung der Eigenaktivitäten der Menschen im Stadtteil im Sinne einer kulturellen Selbstbehauptung oder
- Ausrichtung an die (Stadtteil-) Öffentlichkeit.
Gefördert werden können zum Beispiel:
- Theateraufführungen,
- Konzerte,
- Ausstellungen,
- Lesungen und
- Veranstaltungsreihen.
Zur Umsetzung eines Projektes im Sinne der genannten Förderzwecke können Sie eine Zuwendung beantragen.
Den Merkblättern Kulturmittel (PDF) und Hinweise Ausgaben sowie den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendung und Projektförderung (PDF) können Sie weitere Informationen zur Antragstellung entnehmen.
Hinweise
Projekte können nur bezuschusst werden, wenn sie im Bereich des Bezirks Wandsbek stattfinden und noch nicht begonnen wurden.
Finanzielle Verpflichtungen für das beantragte Projekt können erst nach dem Erhalt des Bewilligungsbescheids eingegangen werden.
Der Antrag ist im Original von einer vertretungsberechtigten Person spätestens fünf Wochen vor der Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Sport und Kultur an die aufgeführte Adresse zu senden.
Die aktuellen Sitzungstermine finden Sie im Sitzungsplan.
Die Sitzungen finden zu den jeweiligen Terminen um 18:00 Uhr im Bürgersaal, Am Alten Posthaus 4, 22041 Hamburg statt.
Nach der Bezirksversammlung benötigt das Bezirksamt Wandsbek einige Tage für die Umsetzung des Beschlusses und die Ausfertigung des Zuwendungsbescheides. Der Zuwendungsbeginn kann somit erst nach der Bezirksversammlung beginnen. Eine entsprechende Vorlaufzeit ist bei der Planung des Projektstarts zu berücksichtigen!
KONTAKT
Bezirksamt Wandsbek
Fachamt Sozialraummanagement – Finanzabwicklung
Frau Völzer - Tel. 040 42881-2252
Frau Wegner - Tel. 040 42881-9236
Besucheranschrift: Schloßstraße 8 e, 22041 Hamburg
Postanschrift: Schloßstraße 60, 22041 Hamburg
E-Mail: stadtteilkultur@wandsbek.hamburg.de