Infektionsschutz
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren über die jeweilige Infektionskrankheit und beraten bezüglich der erforderlichen Verhaltens- und Hygienemaßnahmen. In Einzelfällen werden für Erkrankte, die beruflich Umgang mit Lebensmitteln haben, zeitlich begrenzte Tätigkeitsverbote erlassen oder für Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kindertagesstätten) Besuchsbeschränkungen abgewogen und ggf. angeordnet.
Bei Krankheitsausbrüchen und Epidemien werden Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung organisiert. Ziel ist es, die Verbreitung von Infektionskrankheiten einzudämmen.
Ein besonderer Schwerpunkt ist die Umsetzung des Masernschutzes nach dem Masernschutzgesetz. Dieses sieht vor, dass alle nach 1970 geborenen Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden, dort oder im Gesundheitswesen arbeiten, den Impfschutz gegen Masern nachweisen müssen.
Wenn es um Tuberkuloseerkrankungen geht, ist für alle Hamburger Bezirke die Tuberkulosebekämpfungsstelle im Gesundheitsamt Hamburg-Mitte Ansprechpartner:
TBC-Bekaempfungsstelle@hamburg-mitte.hamburg.de
Die Bescheinigung für den Umgang mit Lebensmitteln (Gesundheitszeugnis) gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) wird vom Gesundheitsamt Eimsbüttel nach einer entsprechenden Belehrung ausgestellt.
Die Gesundheitsaufsicht steht in Kontakt mit dem Institut für Hygiene und Umwelt in Hamburg und hierüber auch mit den für Infektionskrankheiten zuständigen Bundesbehörden und -instituten.
Kommunalhygiene und Medizinalwesen
Im Rahmen der Kommunalhygiene wird die Umsetzung der Hygienestandards in Krankenhäusern, Arztpraxen, bei privaten Krankentransport- und Rettungsdiensten, bei Heilpraktikern, Podologen, in Wohneinrichtungen (ehemals Alten- und Pflegeheime) sowie zum Beispiel in Kindertagesstätten, Gemeinschaftsunterkünften, Tätowier-, Piercing- und Permanent-make-up-Studios überwacht. Gesetzliche Grundlagen sind hier ebenfalls das Infektionsschutzgesetz (IfSG) beziehungsweise die Hamburger Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung HambMedHygVO).
Folgende Leistungen bieten wir für Sie an:
Anmeldung für Berufe im Gesundheitswesen
Wer selbstständig einen Beruf des Gesundheitswesens ausübt oder Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigt, hat die Aufnahme und die Beendigung der Berufsausübung dem Gesundheitsamt anzuzeigen, soweit nicht eine gesetzliche Anzeigepflicht bei einer Berufskammer besteht.
Anzeigeformular für Heilberufe gemäß § 19 Abs. 2 Hamburgisches Gesundheitsdienstgesetz (HmbGDG) - PDF-Datei
Sie können das Formular am PC ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben.
Den unterschriebenen Vordruck senden Sie bitte postalisch oder per E-Mail an:
Bezirksamt Wandsbek
Gesundheitsamt - GA 3
Robert-Schuman-Brücke 8
22041 Hamburg
E-Mail: infektionsschutz@wandsbek.hamburg.de
Hinweise zur Mitnahme von Betäubungsmitteln durch Patienten bei Auslandsreisen
Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens (zurzeit Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn) kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln mit einer vom Arzt ausgefüllten und durch das Gesundheitsamt beglaubigten Bescheinigung erfolgen.
Das Formular kann bei der Bundesopiumstelle angefordert oder von der Internetseite ausgedruckt werden.
Für diese Leistung wird eine Gebühr in Höhe von 20 Euro erhoben.
Masernimpfung
Das Gesundheitsamt Wandsbek führt nach telefonischer Anmeldung Masernimpfungen durch.
Terminvereinbarung Tel: 040 428 81-5563 oder unter Masernschutz@wandsbek.hamburg.de
Als Leitung von Einrichtungen / Institutionen können Sie Ihre Meldung nach Masernschutzgesetz über folgendes Meldeportal durchführen:
Meldeportal für Meldungen nach §20 IfSG (Masernschutzgesetz)
Weiterführende Links
Weitere Institutionen im Infektionsschutz:
Informationen zu Infektionskrankheiten:
- Informationsschrift der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA
- Infektionskrankheiten von A-Z (RKI)
Informationen zum Thema Masernschutz
Informationen zum Thema Impfen:
Broschüre „Schutzimpfungen in Hamburg
Rechtliche Grundlagen im Infektionsschutz:
Infektionsschutzgesetz
Kontakt
Bezirksamt Wandsbek
Gesundheitsamt
Gesundheitsaufsicht - GA 31
Robert-Schuman-Brücke 8
22041 Hamburg
(eingeschränkt barrierefrei (3 Stufen) durch Aufzug im Innenhof des Bezirksamts, Robert-Schuman-Brücke 4)
Telefon: 040 42881-5563
E-Mail: infektionsschutz@wandsbek.hamburg.de
E-Mail (für alle Anfragen zum Thema Masernschutz): masernschutz@wandsbek.hamburg.de
Persönliche Termine nach telefonischer Absprache
Alle Anfragen zum Sachgebiet Gesundheitsaufsicht werden vertraulich behandelt.