Das Team der Todesursachenstatistik bearbeitet Todesbescheinigungen und stellt Leichenpässe für eine ordnungsgemäße Überführung des Leichnams ins Ausland aus, jeweils auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften (Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (Bestattungsgesetz) vom 30. Oktober 2019, gültig ab 1. März 2020).
Gesundheitsamt Wandsbek
Todesursachenstatistik
Hier finden Sie Informationen zu den Aufgaben des Teams der Todesursachenstatistik im Gesundheitsamt Wandsbek.