Sie besteht aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und dem Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Diese Bauleitpläne müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Die hierfür geltenden Verfahrensvorschriften sind im...
Der Flächennutzungsplan stellt die rechtlich zulässige Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet dar, während der Bebauungsplan die möglichen Nutzungen der Grundstücke, die in seinem Geltungsbereich liegen, festsetzt.