Plangebiet und Anlass
Das Plangebiet des Bebauungsplans mit der vorgesehenen Bezeichnung Rahlstedt 132 umfasst Flächen beiderseits der Amtsstraße entlang der Stellau, die derzeit als Gewässergrundstück der Stellau und Gartengrundstücke genutzt werden. Die Grundstücke Amtsstraße 50 und 61 sind mit Wohngebäuden bebaut.
Durch den Bebauungsplan mit der vorgesehenen Bezeichnungen Rahlstedt 132 sollen insbesondere die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung eines Wanderwegs an der Stellau geschaffen werden.
Planungsziel
Es soll eine öffentliche Grünfläche mit einer durchgehenden Mindestbreite, unter anderem zur Anlage eines gewässerbegleitenden Rad- und Wanderweges, festgesetzt werden. Im Weiteren sollen auf den Grundstücken Amtsstraße 50 und 61 Festsetzungen zu Wohnbauflächen im Sinne des bereits mit dem Bebauungsplan Rahlstedt 127 für weite Teile von Rahlstedt verfolgten Strukturerhalts festgesetzt werden. Zum Schutz vor städtebaulichen Fehlentwicklungen durch eine gebietsuntypische Bebauung soll auch für diese Baugrundstücke insbesondere eine höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden sowie eine sich am Bestand orientierende überbaubare Grundfläche und Geschossigkeit der Gebäude als Höchstmaß festgesetzt werden. Um einen ausreichenden Abstand der Bebauung zur Stellau einzuhalten, soll ein Streifen entlang der Stellau als private Grünfläche festgesetzt werden. Außerdem soll für das Grundstück Amtsstraße 61 in Ergänzung zum übrigen Baublock zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt ein Erhaltungsbereich nach § 172 des Baugesetzbuches festgesetzt werden.
Erfolgte Verfahrensschritte
- 9. November bis 9. Dezember 2022:
Öffentliche Auslegung - 3. Juni 2019:
Öffentliche Plandiskussion - 16. April 2019:
Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens durch den Planungsausschuss der Bezirksversammlung
Kontakt
Frau Purreiter
Tel. 040 42881-3453
E-Mail: Stadt-und-Landschaftsplanung@wandsbek.hamburg.de