Beteiligung

Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird im Baugesetzbuch geregelt. Hiernach gibt es zwei Stufen der Beteiligung:

Bebauungsplan
Bezirksamt Wandsbek

1. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet in Form einer öffentlichen Plandiskussion statt. Sie steht am Anfang des Bebauungsplanverfahrens. Veranstalter ist der Stadtplanungsausschuss der jeweiligen Bezirksversammlung. Der Vorsitzende des Stadtplanungsausschusses leitet die Veranstaltung.

Zeit und Ort der Veranstaltung werden durch Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger, durch Plakatierung vor Ort sowie Pressemitteilungen an die örtlichen Zeitungen bekannt gegeben.

In der öffentlichen Plandiskussion werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der beabsichtigten Planung anhand von ersten Konzepten und Vorentwürfen sowie deren voraussichtliche Auswirkungen dargestellt und erläutert.

Sie haben dort die Möglichkeit, die Planung mit den Beteiligten zu erörtern sowie Anregungen oder Kritik zu der vorgelegten Planung vorzubringen.

Die Veranstaltung wird protokolliert und vom Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des jeweiligen Bezirksamtes ausgewertet. Der Stadtplanungsausschuss berät über diese Auswertung in einer seiner darauf folgenden Sitzungen.

2. Öffentliche Auslegung

Der von Verwaltung und Politik abgestimmte Bebauungsplan-Entwurf wird für die Dauer eines Monats ausgelegt. Die Auslegung findet im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des jeweiligen Bezirksamtes statt.

Der Zeitraum der öffentlichen Auslegung wird durch Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger sowie durch Pressemitteilungen an die örtlichen Zeitungen bekannt gegeben.

Für die Dauer der öffentlichen Auslegung können Sie den Bebauungsplanentwurf einsehen und sich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachamtes erläutern lassen. Sie können Ihre Stellungnahme zu Protokoll geben oder schriftlich einreichen.

Alle Stellungnahmen werden von der Verwaltung geprüft und unter Berücksichtigung der anderen privaten und öffentlichen Belange abgewogen. Das Ergebnis wird mit dem Bebauungsplan-Entwurf dann dem Stadtplanungsausschuss und der Bezirksversammlung zum endgültigen Beschluss über den Bebauungsplan vorgelegt. Führt die Berücksichtigung von Stellungnahmen zu Änderungen des Bebauungsplan-Entwurfes, kann eine erneute Auslegung erforderlich werden.

Wenn Sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung eine Stellungnahme abgegeben haben, erhalten Sie nach Feststellung des Bebauungsplans eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme.

Zum Weiterlesen

Lage des Bebauungsplangebietes Farmsen-Berne 41 (Kartendarstellung mit roter Umrandung der Fläche)
Bezirksamt Wandsbek, Kartengrundlage: Digitale Stadtgrundkarte, Vervielfältigung mit der Erlaubnis der FHH, LGV

Stadtplanung Bebauungsplan-Verfahren Farmsen-Berne 41

Das Plangebiet ist im Bezirk Wandsbek im Stadtteil Farmsen-Berne (Ortsteil 514) gelegen.

Lage des Bebauungsplangebiets Tonndorf 37 - Kartendarstellung
Bezirksamt Wandsbek, Kartengrundlage: Digitale Stadtgrundkarte, Vervielfältigung mit der Erlaubnis der FHH, LGV

Stadtplanung Bebauungsplanverfahren Tonndorf 37

Das Plangebiet ist im Bezirk Wandsbek im Stadtteil Tonndorf (Ortsteil 513) gelegen.

Lage des Bebauungsplangebiets Wandsbek 88 (Kartendarstellung mit roter Umrandung der Fläche)
Bezirksamt Wandsbek, Kartengrundlage: Digitale Stadtgrundkarte, Vervielfältigung mit der Erlaubnis der FHH, LGV

Stadtplanung Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Wandsbek 89

Das Plangebiet ist im Bezirk Wandsbek im Stadtteil Wandsbek gelegen und wird im Süden durch die Wandsbeker Chaussee, im Osten durch die Brauhausstraße, im Norden durch ein bebautes Grundstück und im Westen durch Bahnflächen begrenzt.