Die Gewässerbenutzungen können von vielfältiger Natur sein wie zum Beispiel der Bau von Steganlagen und Bootsanlegern, Einrichten von Bootsliegeplätzen, Einleitungen von Drainage- und Oberflächenwasser sowie Abwasser, Errichten sonstiger baulicher Anlagen in, an und über Gewässern einschließlich im Bereich der Gewässerböschungen. Der Antrag auf eine Gewässerbenutzung ist schriftlich bei der Wasserbehörde Ihres Bezirksamtes einzureichen.
Für die Herstellung, Beseitigung und/oder eine wesentliche Umgestaltung von Gewässern und seiner Ufer ist in der Regel ein wasserrechtliches Planverfahren erforderlich. Sollten Sie so ein Vorhaben planen, nehmen Sie bitte bereits frühzeitig im ersten Planungsstadium die Beratung durch die Wasserbehörde für den Verfahrensablauf in Anspruch.
Ferner obliegt der Wasserbehörde die Wasserschau, die Gewässeraufsicht sowie die Ahndung unzulässiger Gewässerbenutzungen zum Schutze der Oberflächengewässer.
Informationen zur wasserrechtlichen Genehmigung sowie das Antragsformular finden Sie im Downloadbereich. Dort ist auch das Formular für die Übertragung einer Genehmigung abgelegt.