Diese Unterstützung zur selbständigen Haushaltsführung und Lebensgestaltung wird durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in nahegelegenen Treff- beziehungsweise Stützpunkten geleistet. Bedingung ist, dass ein erhöhter Hilfebedarf besteht. Ob die Voraussetzungen vorliegen und ob eine Betreuung erforderlich ist, wird im Rahmen einer Gesamtplanung festgestellt.
Eingliederungshilfe
Wohnen mit Assistenz (früher: AWG)
Geistig und mehrfach behinderte Menschen, Sinnesbehinderte sowie körperbehinderte mit hirnorganischem Psychosyndrom ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten nach Bezug der eigenen Wohnung beziehungsweise der eigenen Wohnung in der Wohngemeinschaft Unterstützung.