Das Servicecenter des Leistungsrechtlichen Fachdienstes ist montags bis donnerstags in der Zeit von 8 Uhr bis 16 Uhr und freitags von 9 Uhr bis 14 Uhr unter der Telefonnummer 040 42881-9494 für Sie erreichbar.
Bitte nutzen Sie auch das Mailpostfach EH-Antragslotse@wandsbek.hamburg.de.
Bitte beachten Sie auch die Öffnungszeiten der Antragsannahme.
Menschen mit einer nicht nur vorübergehenden geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre Fähigkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch die Behinderung wesentlich eingeschränkt ist. Das gilt auch, wenn sie von Behinderung bedroht sind. Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden erbracht, um die Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und behinderten Menschen so die Chance zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu eröffnen. Die Eingliederungshilfe ist die wichtigste Unterstützungsleistung vom Staat für Menschen mit Behinderungen.
Das zentrale Fachamt Eingliederungshilfe ist zuständig für alle Leistungen der Eingliederungshilfe. Das sind vor allem folgende Aufgabenbereiche:
- Leistungen in besonderen Wohnformen (bisher: stationäre Einrichtungen) einschließlich existenzsichernder Leistungen
- Leistungen für ambulante Hilfen wie zum Beispiel:
Ambulante Sozialpsychiatrie (ASP), Qualifizierte pädagogische Assistenz (früher: PBW), Fachleistungsstunden für einfache Assistenz (früher: WA), Wohnen mit Assistenz (früher: AWG), Leistungen zur individuellen Beförderung von Menschen mit Behinderung (früher: individuelle Beförderungsleistung), Heilpädagogische Leistungen oder Komplexleistung Frühförderung für Kinder - Leistungen im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben / Leistungen zur Beschäftigung wie Werkstätten für behinderte Menschen und Tagesförderstätten
- Gastweise Unterbringung
- Fallmanagement für auswärtig untergebrachte behinderte Pflegekinder
Hier finden Sie Hinweise zur Antragstellung und zu Formularen.
Das Fachamt Eingliederungshilfe nimmt für die oben genannten Leistungen im Zusammenspiel der drei internen Fachdienste folgende Aufgaben wahr:
- Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis nach § 99 Sozialgesetzbuch (SGB) IX in Verbindung mit § 53 SGB XII in der Fassung vom 31. Dezember 2019
- Erstellung von Gesamtplänen mit Bedarfserhebung und Befürwortung bei allen Leistungen
- Bewilligung der Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und gegebenenfalls Bewilligung von existenzsichernden Leistungen nach dem SGB XII
- Hausergruppe
- Persönliches Budget
- Fallmanagement für auswärtig untergebrachte behinderte Pflegekinder
Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen erhalten die notwendigen Leistungen zur Beseitigung, Milderung beziehungsweise Verhinderung der Verschlechterung des Handicaps und zu ihrer sozialen Integration / Teilhabe sowie zur Stärkung der Selbsthilfepotentiale.
Nachfolgend finden Sie die "Leitziele des Fachamtes Eingliederungshilfe".
Weitere Informationen zur Eingliederungshilfe sowie zu den verschiedenen Leistungsarten erhalten Sie unter unseren Fragen und Antworten zur Eingliederungshilfe.
Hier finden Sie eine Zusammenfassung der Veränderungen in den Zuständigkeiten seit Januar 2020 (PDF-Datei, barrierefrei).