Die Fachdienste EH 1 und EH 6 nehmen als leistungsrechtliche Fachdienste die Aufgaben und Zuständigkeiten für die Bewilligung der Eingliederungshilfe wahr, gegebenenfalls einschließlich der Prüfung der sozialhilferechtlichen Voraussetzungen für weitere Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII).
Die wichtigsten Aufgaben sind:
- Leistungen der Eingliederungshilfe innerhalb und außerhalb Hamburgs
- Existenzsichernde Leistungen in besonderen Wohnformen innerhalb und außerhalb Hamburgs
- Existenzsichernde Leistungen bei ambulanten Leistungen der Eingliederungshilfe außerhalb Hamburgs
- Hilfe zur Pflege im Rahmen des Lebenslagenmodells
- Blindenhilfe / Blindengeld im Zusammenhang mit Eingliederungshilfe außerhalb Hamburgs sowie in besonderen Wohnformen
- Gastweise Unterbringung
Haben Sie Fragen zu leistungsrechtlichen Anliegen oder Fragen zu einem konkreten Leistungsfall, dann kontaktieren Sie bitte unser Service Center unter der 040 42881-9494 oder senden Sie bei Fragen zu Zuständigkeiten bitte eine Mail an
EH-Antragslotse@wandsbek.hamburg.de.
Weitere Informationen zur Eingliederungshilfe, zum Antragsverfahren sowie zu den verschiedenen Leistungsarten erhalten Sie unter unseren Fragen und Antworten zur Eingliederungshilfe.