Alle Abteilungen sind für das Fallmanagement ambulanter Eingliederungshilfen (einschließlich für Werkstätten und Tagesförderstätten) sowie in besonderen Wohnformen (früher: stationäre Einrichtungen) innerhalb und außerhalb Hamburgs für Menschen mit einer geistigen, körperlichen und / oder seelischen Behinderung zuständig. Einige Spezialaufgaben werden nur von einzelnen Abteilungen wahrgenommen.
Die Fallmanagerinnen und Fallmanager stellen zusammen mit den Leistungsberechtigten im Rahmen eines Gesamtplanverfahrens die notwendigen und erforderlichen Bedarfe fest. Dabei werden die benötigte ambulante Leistung oder die Fachleistung in einer besonderen Wohnform ermittelt. Ergänzend werden Ziele vereinbart, die im Gesamtplan festgehalten werden. Soweit erforderlich erfolgt dies in einer Gesamtplankonferenz mit weiteren vom Leistungsberechtigten hinzugezogenen Personen.
Weitere Einzelheiten zum Gesamtplanverfahren entnehmen Sie bitte unseren
Fragen und Antworten zur Eingliederungshilfe unter "Wie erfolgt die Bedarfsfeststellung durch den Sozialpädagogischen Fachdienst des Fachamtes Eingliederungshilfe?"
Seit Januar 2020 sind alle Anträge auf Eingliederungshilfe beim Leistungsrechtlichen Fachdienst EH 1 und EH 6 einzureichen. Dort wird das Verfahren eingeleitet: Bei Neuanträgen wird zunächst der Ärztliche Fachdienst um die erforderliche Feststellung der Zugehörigkeit zum leistungsberechtigten Personenkreis gebeten. Wenn dies positiv erfolgt ist, wird der Sozialpädagogische Fachdienst mit dem Gesamtplanverfahren beauftragt.
Dazu gibt es gesonderte Aufgabengebiete:
- Fallmanagement für Hörbehinderte (EH 24 H)
- Persönliches Budget im Rahmen der Eingliederungshilfe (EH 33)
- Fallmanagement für Pflegekinder mit Teilhabeeinschränkung außerhalb Hamburgs und Betreuungsfamilien (EH 51 P)
- Ein weiteres Thema ist die Teilhabe am Arbeitsleben.
Kontaktdaten können Sie im Hamburg Service finden:
- Sozialpädagogischer Fachdienst
(Link zum Hamburg Service - Einrichtungssuche) - Persönliches Budget
(Link zum Hamburg Service mit Ansprechpartnern)
Weitere Informationen zur Eingliederungshilfe, zum Antragsverfahren sowie zu den verschiedenen Leistungsarten erhalten Sie unter unseren Fragen und Antworten zur Eingliederungshilfe.