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Teilhabe am Arbeitsleben

Erwerbsfähige Menschen mit Behinderung

Um am Arbeitsleben teilzunehmen gibt es auch für Menschen mit Behinderungen viele Möglichkeiten.
Die Bundesagentur für Arbeit ist grundsätzlich für die Vermittlung erwerbsfähiger Menschen mit Behinderung in Arbeit zuständig. Das Integrationsamt unterstützt die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen durch begleitende Hilfen im Arbeitsleben an schwerbehinderte Menschen oder deren Arbeitgeber. Des Weiteren können schwerbehinderte Menschen, deren Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt besonders schwierig ist, auch in Inklusionsbetrieben arbeiten. Inklusionsbetriebe sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen oder unternehmensinterne Betriebe oder Abteilungen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (siehe § 215 SGB IX).
Der Anteil der schwerbehinderten Menschen im Betrieb muss mindestens 30 Prozent betragen.

Teilhabe am Arbeitsleben und Beschäftigung

Ulrich Bredlow / meindesigner.de
Arbeit und Qualifikation

Werkstätten und „andere Leistungsanbieter“ für Menschen mit Behinderungen

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Arbeitsleben

Teilhabe am arbeitsweltlichen Kontext

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Integrationsamt Hamburg

Das Integrationsamt fördert und sichert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben.

Beratungsinitiative Hamburg
Beratung

Integrationsfachdienst (IFD)

Der Fachdienst be­glei­tet und sichert die Ar­beits­verhält­nisse von Schwer­be­hin­der­ten.

HCP-Journal
Integrationsamt Hamburg

Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und...

ESF
Projekte

Europäischer Sozialfonds (ESF)

Der ESF finanziert in Hamburg mehrere Projekte für Menschen mit Behinderung.