Um am Arbeitsleben teilzunehmen gibt es auch für Menschen mit Behinderungen viele Möglichkeiten.
Die Bundesagentur für Arbeit ist grundsätzlich für die Vermittlung erwerbsfähiger Menschen mit Behinderung in Arbeit zuständig. Das Integrationsamt unterstützt die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen durch begleitende Hilfen im Arbeitsleben an schwerbehinderte Menschen oder deren Arbeitgeber. Des Weiteren können schwerbehinderte Menschen, deren Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt besonders schwierig ist, auch in Inklusionsbetrieben arbeiten. Inklusionsbetriebe sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen oder unternehmensinterne Betriebe oder Abteilungen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (siehe § 215 SGB IX).
Der Anteil der schwerbehinderten Menschen im Betrieb muss mindestens 30 Prozent betragen.
Teilhabe am Arbeitsleben