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Individueller Hilfebedarf

Allgemeine Fragen und Antworten zum Persönlichen Budget

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Seit dem 1. Juli 2004 können behinderte Menschen bundesweit ihren individuellen Unterstützungsbedarf mit Hilfe des Persönlichen Budgets selbst einkaufen und organisieren.

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Inhaltsverzeichnis

Der individuelle Unterstützungsbedarf kann so passgenauer an die Wünsche und Bedürfnisse des einzelnen Behinderten angepasst und gestaltet werden. Der behinderte Mensch bestimmt selbst, wer ihn in welcher Form und in welchem Umfang unterstützt.

Das Persönliche Budget ist keine neue Leistung, sondern lediglich eine neue Form der Leistungsgewährung und Leistungserbringung. Voraussetzung ist, dass der Anspruch auf mindestens eine Sachleistung festgestellt ist. Statt einer Sachleistung erhält der behinderte Mensch beim Persönlichen Budget eine Geldleistung oder „Gutscheine“ wie bei der Hilfe zur Pflege. Die rechtliche Grundlage bildet der § 29 des Sozialgesetzbuches, Neuntes Buch (SGB IX), neue Fassung.

Was ist eine Sachleistung?

Üblicherweise gewährt der Eingliederungsträger dem behinderten Menschen eine Sachleistung. Das heißt, der behinderte Mensch erhält „Naturalien“ in Form von Dingen (z.B. Hilfsmittel) oder Diensten (z.B. Wohnassistenz) durch einen Leistungsanbieter (z.B. ambulanter Pflegedienst). Der Eingliederungsträger hat für die Leistung mit dem Anbieter einen Vertrag geschlossen und für die Leistung ein Entgelt, einen Preis vereinbart. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Leistungserbringer und dem Leistungsträger. Der behinderte Mensch hat bei der Sachleistung keinen Einfluss darauf, zu welchem Preis die Leistung erbracht wird.

Was ist bei einem Persönlichen Budget anders?

Bei einem Persönlichen Budget erhält der behinderte Mensch keine „Naturalien“, sondern es wird ihm z.B. vom Eingliederungshilfeträger ein Geldbetrag ausgezahlt, mit dem er seine individuellen Unterstützungsleistungen finanziert. Der behinderte Mensch (Budgetnehmer genannt) sucht sich selbst seine Unterstützer, handelt mit diesen aus, welche Unterstützungsleistungen wann und wie geleistet werden sollen und vereinbart einen Preis. Der Budgetnehmer schließt selbst den Vertrag mit seinem Leistungserbringer. Assistenten können Privatpersonen oder traditionelle Leistungsanbieter sein.

Zwischen dem Eingliederungshilfeträger und den Assistenten besteht beim Persönlichen Budget keine Beziehung.

Was ist ein Trägerübergreifendes Persönliches Budget?

Bei einem Trägerübergreifenden Persönlichen Budget werden, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, Leistungen mehrerer Rehabilitationsträger (Krankenkasse, Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung etc.) zu einem Budget zusammengeführt. Der behinderte Mensch bekommt bei dieser Form des Persönlichen Budgets die Leistungen als Geldleistung in Form eines Gesamtbudgets ausgezahlt. Auf diese Weise kann der gesamte Unterstützungsbedarf vom behinderten Menschen passgenau selbst bestimmt eingekauft und organisiert werden. Hierfür ist nur ein Antrag bei einem der beteiligten Kostenträger erforderlich.

Wie wird ein Trägerübergreifendes Persönliches Budget gebildet?

Bei einem Trägerübergreifenden Persönlichen Budget wird einer der beteiligten Rehabilitationsträger zum Beauftragten. Der Beauftragte ermittelt zusammen mit dem Antragsteller den gesamten Unterstützungsbedarf, informiert die im Einzelfall beteiligten Rehabilitationsträger, holt von ihnen die zur Bildung des Gesamtbudgets notwendigen Informationen (Stellungnahmen) ein, ermittelt das Gesamtbudget, schließt mit dem künftigen Budgetnehmer eine Zielvereinbarung und erlässt einen Gesamtleistungsbescheid. Während der Laufzeit des Budgets ist dieser Beauftragte bei Fragen im Zusammenhang mit dem Budget einziger Ansprechpartner für den Budgetnehmer. Der Budgetnehmer bekommt seine Leistungen aus einer Hand.

Welche Rehabilitationsträger kommen in Betracht?

  • Gesetzliche Krankenversicherung,
  • Bundesagentur für Arbeit,
  • Gesetzliche Unfallversicherung,
  • Gesetzliche Rentenversicherung, einschließlich Knappschaft, RV für Landwirte,
  • Kriegsopferfürsorge,
  • Kriegsopferversorgung,
  • Öffentliche Jugendhilfe
  • Eingliederungshilfeträger