Das Persönliche Budget
- ist eine Form von Leistungen (keine zusätzliche Leistung),
- bietet Geld- statt Sachleistung,
- bietet Leistungen aus einer Hand
Beim Persönlichen Budget entscheiden Sie, wer Ihnen hilft. Sie entscheiden, wann und wie Ihnen geholfen wird. Sie bezahlen die Hilfe selber.
Mehr Informationen zum Persönlichen Budget...
Wer kann das Persönliche Budget beantragen?
- Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Personen (Personenkreis § 99 SGB IX in Verbindung mit 53 SGB XII in der Fassung vom 31.12.2019),
- Menschen, die Sie unterstützen.
Welche Leistungen können zum Beispiel beantragt werden?
Als budgetfähig gelten Leistungen, die alltäglich sind und regelmäßig wiederkehren. Eingliederungshilfeleistungen sind grundsätzlich budgetfähig.
Sofern Sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen, kommen unter anderem folgende Leistungen für ein Persönliches Budget in Frage:
- Qualifizierte pädagogische Assistenz (früher: PBW),
- Fachleistungsstunden für einfache Assistenz (früher: WA),
- Ambulante Sozialpsychiatrie (ASP),
- Früherkennung / Frühförderung und Hilfen für Familien mit behinderten Kindern.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Wohnsitz in Hamburg oder
- Sie haben in Hamburg gewohnt und Hamburg hat die Hilfe außerhalb Hamburgs veranlasst,
- Anspruch auf Eingliederungshilfe oder ergänzende Hilfe zur Pflege,
- Fähigkeit, Budget selbständig oder mit Unterstützung zu verwalten.
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Was kann ich jetzt tun?
Lassen Sie sich von uns informieren und stellen Sie einen formlosen Antrag.
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