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Individueller Hilfebedarf

Personenkreis für das Persönliche Budget

Inhaltsverzeichnis

Wer kann ein Persönliches Budget beantragen?

Das Persönliche Budget wird nur auf Antrag gewährt. Es kann von jedem in Hamburg lebenden geistig, körperlich oder psychisch behinderten Menschen, der zum Personenkreis nach § 53 SGB XII (Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch) gehört und mindestens eine Leistung der Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege erhält bzw. darauf Anspruch hätte, beantragt werden.

Wo können Sie den Antrag stellen?

Sie können bei jedem Rehabilitationsträger, an den Sie Ansprüche haben, einen Antrag auf ein Persönliches Budget stellen. Sofern ein Rehabilitationsträger nicht zuständig ist, wird er den Antrag innerhalb von 14 Tagen an einen zuständigen Träger weiterleiten.

Sofern der Sozialhilfeträger Hamburg beteiligt ist und Sie diesen mit der Koordination Ihres Budgets beauftragen möchten, stellen Sie einen formlosen Antrag an das zuständige Grundsicherungs- und Sozialamt.

Vorhandene Unterlagen, insbesondere Leistungsbescheide, sollten Sie in Kopie mit dem Antrag übersenden.

Zum Weiterlesen

Eingliederungshilfe

Qualifizierte pädagogische Assistenz (früher: PBW)

Die "Qualifizierte pädagogische Assistenz (früher: PBW)" ist eine Leistung für volljährige geistig und mehrfach behinderte Menschen.

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Medizinische Begutachtung

Ärztlicher Fachdienst

Der Ärztliche Fachdienst erstellt medizinische Gutachten und prüft dazu im Antragsverfahren den Status der Behinderung. Er stellt fest, wie die Teilhabeziele erreicht werden können.

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Fachamt Eingliederungshilfe

Leitziele

Das Fachamt Eingliederungshilfe ist bezirksübergreifend tätig, um im Zuständigkeits-bereich des Sozialhilfeträgers Freie und Hansestadt Hamburg in der Eingliederungs-hilfe gleiche Maßstäbe zu setzen.