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Teilhabe am Arbeitsleben

Vorbereitung

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) erkennt in Artikel 27 "Arbeit und Beschäftigung" das gleiche Recht von Menschen mit und ohne Behinderungen auf Arbeit an.

Es gibt Menschen mit Behinderungen, denen es aufgrund der Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder möglich ist, in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter tätig zu sein. Diese Personen können sich mit Leistungen im Rahmen der sozialen Teilhabe auf die Teilhabe am Arbeitsleben vorbereiten.

Die Angebote der Tagesförderstätten (TaFö) richten sich an geistig, körperlich oder mehrfach behinderte volljährige Menschen. In den Angeboten erhalten die Leistungsberechtigten die Möglichkeit, ihre Persönlichkeit, ihren Leistungswunsch und ihre Leistungsfähigkeit weiter zu entwickeln oder zu erhalten. Sie werden durch eine tätigkeits- und arbeitsorientierte Tagesstruktur auf den Übergang in eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben vorbereitet.

Speziell für seelische behinderte Menschen werden in Hamburg unter dem Namen „Teilhabe im arbeitsweltlichen Kontext (TaK)“ Maßnahmen angeboten.

Im Fachamt Eingliederungshilfe wenden Sie sich bei Interesse an diesen Maßnahmen zur Vorbereitung auf die Teilhabe am Arbeitsleben an den Sozialpädagogischen Fachdienst .

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Menschen mit Behinderung können verschiedene Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben nutzen. Die Maßnahmen bieten berufliche Bildung, Beschäftigung und persönliche Entwicklungsmöglichkeiten an. Sie dienen dazu, die Erwerbsfähigkeit entsprechend der persönlichen Leistungsfähigkeit zu erhalten und zu fördern. Ziel ist eine möglichst dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben.

Die Leistungen werden von unterschiedlichen Trägern erbracht. Die Zuständigkeit richtet sich nach Erwerbsfähigkeit und den bisherigen sozialversicherungspflichtigen Erwerbsjahren.

Allgemeiner Arbeitsmarkt

Soll ein Arbeitsplatz des allgemeinen Arbeitsmarktes erlangt oder gesichert werden, sind die Agenturen für Arbeit und die Deutsche Rentenversicherung vorrangige Leistungsträger. Sie bieten zum Beispiel Vermittlungshilfen und Qualifizierungsmaßnahmen an:

Darüber hinaus stehen Menschen mit Behinderung und Arbeitgebern weitere Ansprechpartner zur Verfügung: 

  • Das Integrationsamt sichert durch begleitende Hilfen im Arbeitsleben die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung;
  • Der Integrationsfachdienst  begleitet und sichert die Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten mit Schwerbehinderung in Hamburg;
  • Schwerbehindertenvertretungen sind die Interessenvertretungen der schwerbehinderten Beschäftigten.

Besondere Hilfen

Für Menschen mit Behinderung, die für die Teilhabe am Arbeitsleben besondere Hilfen benötigen, stehen verschiedene Angebote zur Verfügung: 

Mehr Informationen

Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Internetseite Arbeitsleben - Informationen für Menschen mit Behinderung.