Der Quartiersfonds bietet den Bezirken seit vielen Jahren verlässliche Rahmenbedingungen, um die Stadtteil- und Quartiersentwicklung zu sichern und weiter zu entwickeln.
Neben der bestehenden Stadtteilarbeit vor Ort können auch Projekte der flüchtlingsbezogenen Integrationsarbeit unterstützt werden.
Interessierte Einrichtungen können entsprechende Anträge stellen. Über die Vergabe der Mittel entscheidet nach fachlicher Prüfung durch das Fachamt Sozialraummanagement die Bezirksversammlung Wandsbek.
In dem Antrag muss eindeutig und nachvollziehbar begründet werden, dass die Mittel für notwendige Maßnahmen der Stadtteilarbeit und Stadtteilentwicklung verwendet werden, die für die soziale Infrastruktur in den Stadtteilen von erheblicher Bedeutung sind.
Anträge sind zu richten an:
Bezirksamt Wandsbek
Finanzabwicklung / Zuwendungen - W/SR 22
Schloßstraße 60
22041 Hamburg
Besucheranschrift: Kurt-Schumacher-Allee 4, 20097 Hamburg
(ab 03.2026 neue Besucheranschrift: Schloßstraße 8 e, 22041 Hamburg)
Rückfragen beantwortet gern Frau Hamann unter Tel. 040 42881-2105