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Fachamt Grundsicherung und Soziales

Soziale Dienstleistungszentren Wandsbek, Alstertal und Rahlstedt

In den Sozialen Dienstleistungszentren finden Sie ein Angebot sozialer Dienst­leistungen unter einem Dach.

Achtung!
Aktuell sind die Sozialen Dienstleistungszentren (SDZ) Wandsbek, Alstertal und Rahlstedt für den allgemeinen Besucherverkehr grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet.
Beratung erhalten Sie weiterhin per E-Mail, schriftlich oder telefonisch. Auf diesem Wege nehmen wir auch Ihre Anliegen und Anträge gerne entgegen.
Nutzen Sie bitte auch unser Anliegenformular (PDF-Datei) und senden es ausgefüllt an das Funktionspostfach SDZ@Wandsbek.hamburg.de zurück.

Öffnungszeiten / Terminzeiten
Für persönliche Vorsprache vor Ort in dringenden, nicht aufschiebbaren Angelegenheiten, die ad hoc in einem persönlichen Gespräch geklärt werden müssen:
Montag, Dienstag, Donnerstag 8 – 15 Uhr, Freitag 8 – 12 Uhr.

Für alle weiteren Anliegen vereinbaren Sie bitte über 040 115 mit der zuständigen Sachbearbeitung oder per Mail unter

Für SDZ Wandsbek
SDZ@wandsbek.hamburg.de
Für die Bereiche Grundsicherung / Sozialhilfe / Hilfe zur Pflege gelten telefonische Sprechzeiten:
Täglich, außer mittwochs, 10 – 12 Uhr

Für SDZ Alstertal
SDZ-Alstertal@wandsbek.hamburg.de

Für SDZ Rahlstedt
SDZ-Rahlstedt@wandsbek.hamburg.de

einen Gesprächstermin mit Ihrer Sachbearbeitung.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Sachbearbeitung im Zweifelsfall über die Dringlichkeit entscheidet und Terminanfragen unter Hinweis auf mögliche Alternativen zurückweist.

Für die Übersendung von Unterlagen nutzen Sie bitte den Briefkasten vor dem Eingang:

Für SDZ Wandsbek
Wandsbeker Allee 73, barrierefrei erreichen Sie einen Briefkasten zu den oben aufgeführten Öffnungszeiten im unteren Flurbereich des Hauses Wandsbeker Allee 62
oder übersenden Sie diese per Mail an SDZ@wandsbek.hamburg.de.

Für SDZ Alstertal
Wentzelplatz 7
oder übersenden Sie diese per Mail an SDZ-Alstertal@wandsbek.hamburg.de.

Für SDZ Rahlstedt
Rahlstedter Straße 151
oder übersenden Sie diese per Mail an SDZ-Rahlstedt@wandsbek.hamburg.de.

Das Fachamt Grundsicherung und Soziales gehört zum Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit.
Leitung: Frau Schmelke, Tel.: 42881-2312

Es besteht aus drei Sozialen Dienstleistungszentren (SDZ):

Wandsbek
Wandsbeker Allee 71-73, 22041 Hamburg

Bezirksamt Wandsbek - Soziales Dienstleistungszentrum Wandsbek
Bezirksamt Wandsbek

Leitung: Herr Kneiseler, Tel.: 040 42881-2646
E-Mail: SDZ@Wandsbek.Hamburg.de

Alstertal
Wentzelplatz 7, 22391 Hamburg

Bezirksamt Wandsbek

Leitung: Frau Zühlke, Tel.: 040 42881-5214
E-Mail: SDZ-Alstertal@Wandsbek.Hamburg.de

Rahlstedt
Rahlstedter Straße 151-159, 22143 Hamburg

Dienstgebäude Rahlstedt
Bezirksamt Wandsbek

Leitung: Frau Schriewer, Tel.: 040 42881-3858
E-Mail: SDZ-Rahlstedt@Wandsbek.Hamburg.de

Alle drei SDZ bieten Leistungen nach dem 12. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) an.

Hinweis zu Leistungen für Asylbewerber:
Seit dem 1. Januar 2023 ist die Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständig.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Änderung der Zuständigkeit nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ab dem 1. Januar 2023 und der Regelbedarfsstufe ab 24. November 2022 - hamburg.de

Darüber hinaus finden Sie im SDZ Wandsbek folgende zentrale Leistungen vor:

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachamtes erreichen Sie über den Telefonischen Hamburg Service unter Rufnummer +49 40 115.

Für persönliche Gespräche bitten wir Sie um vorherige Terminvereinbarung. Dieses kann entweder telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

In den SDZ Wandsbek und Rahlstedt bieten wir Ihnen über die oben genannten Dienstleistungen hinaus auch jeweils einen Pflegestützpunkt an. Speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie zu Fragen rund um die eigene Pflege oder die Pflege von Angehörigen.

Pflegestützpunkt Wandsbek
Besucheradresse:
Wandsbeker Allee 62, 22041 Hamburg
Tel. 040 42899-1070
E-Mail: Pflegestuetzpunkt@wandsbek.hamburg.de
 

Pflegestützpunkt Rahlstedt
Tel. 040 42899-1080
E-Mail: Pflegestuetzpunkt-Rahlstedt@wandsbek.hamburg.de

Wohngeld in Hamburg

Im Zuge des Wohngeld-Plus-Gesetzes, das seit dem 1.1.2023 in Kraft ist, war in Hamburg für alle Neuanträge die Zentrale Wohngeldstelle zuständig.
Ab dem 1. April 2024 wird sie wieder aufgelöst. Für alle Anträge ist ab dann wieder die Wohngeldstelle in Ihrem Bezirksamt zuständig. 

Wohngeld wird bei gemietetem Wohnraum als Mietzuschuss und bei Wohneigentum als Lastenzuschuss gezahlt.
Der Bezug von Wohngeld setzt voraus, dass der sonstige Lebensunterhalt und ein Teil der Miete bzw. Belastung durch eigenes Einkommen bestritten wird.
Grundprinzip ist, dass die Wohnkosten über einen bestimmten Anteil am Einkommen nicht hinausgehen sollen. Das Wohngeld-Gesetz sieht deshalb Höchstbeträge für Miete bzw. Belastung vor. 

Wenn Sie andere Sozialleistungen bekommen, die Ihre Wohnkosten bereits berücksichtigen (z.B. Bürgergeld, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt), können Sie normalerweise kein Wohngeld bekommen. 
Wenn Sie auch Ihren Lebensunterhalt nicht selbstständig decken können, wenden Sie sich bitte an Jobcenter team.arbeit.hamburg bzw. an die bezirklichen Fachämter für Grundsicherung und Soziales.

Berechnen Sie mit dem Wohngeld-Rechner unverbindlich vorab, ob Sie voraussichtlich einen Anspruch auf Wohngeld haben.

Damit eine schnellstmögliche Entscheidung über Ihren Antrag ergehen kann, muss dieser vollständig ausgefüllt und für alle im Antrag gemachten Angaben der entsprechende Nachweis beigefügt sein (bitte beachten Sie die diesbezüglichen Hinweise im Antrag). Unvollständige Angaben und fehlende Unterlagen, wie zu den Haushaltsmitgliedern, Wohnungskosten bzw. Einkommen, werden bei Bedarf nachgefordert und verlängern somit die Bearbeitungszeiten. Für Fragen allgemein zum Wohngeld und zu Ihrem laufenden Antrag können Sie sich insbesondere an die zentrale Wohngeld-Hotline wenden.

Aufgrund der Vielzahl von eingereichten Neuanträgen auf Wohngeld, kann die Bearbeitung Ihres Antrages einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie daher um Geduld. Wenn Sie z.B. ab März Wohngeld beantragen möchten, müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Antrag im März eingeht. Erst ab dem Monat, in dem Ihr Antrag vorliegt, kann Wohngeld gezahlt werden. Ggf. längere Bearbeitungszeiten gehen dann nicht zu Ihren Lasten, vielmehr kann eine Nachzahlung rückwirkend ab Antragsstellung erfolgen. 

Bitte reichen Sie Ihren Antrag nur auf einem Weg (Online, E-Mail oder Brief) ein. Eine Antragstellung auf verschiedenen Wegen gleichzeitig, verlängert die Bearbeitungsdauer insgesamt.

Aktuelle durchschnittliche Bearbeitungsdauer: 14 Wochen
LGV


LGV

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FAQs zum Wohngeld

Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Durch die Unterstützung mit Wohngeld sollen sich beispielsweise Familien und Rentnerinnen und Rentner auch Wohnungen aus der mittleren Preislage leisten können. Wohngeld wird bei Mietwohnungen als Mietzuschuss und bei Eigentumswohnungen als Lastenzuschuss geleistet. Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Eine vollständige Übernahme der Wohnkosten durch Wohngeld ist ausgeschlossen.

Das Wohngeld richtet sich nach

  • der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  • der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung und
  • dem Gesamteinkommen.

Die antragstellende Person muss

  • Mieterin bzw. Mieter, Eigentümerin bzw. Eigentümer oder eine gleichgestellte Person sein, die den Wohnraum, für den Wohngeld beantragt wird, selbst nutzt und
  • den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen in der Wohnung haben, für die Wohngeld beantragt wird, und
  • belegen, dass sie über Einnahmen verfügt, mit denen sie zuzüglich des Wohngelds wenigstens annähernd ihren notwendigen Bedarf decken kann.

Siehe auch „Lastenzuschuss für Wohnungseigentümer“

Außer der antragstellenden Person zählen zum Haushalt deren Ehepartnerin bzw. -partner, eingetragene Lebenspartnerin oder -partner, Partnerin oder Partner in einer Beziehung, die einer Ehe oder Lebenspartnerschaft ähnlich ist, Verwandte und Verschwägerte sowie Pflegekinder und Pflegeeltern, mit denen Wohnraum, für den Wohngeld beantragt wird, gemeinsam bewohnt wird, wenn dieser Wohnraum der jeweilige Mittelpunkt der Lebensbeziehung ist. 

Als zu berücksichtigende Miete gelten die Kaltmiete und die Betriebskosten einschließlich Wasserkosten. Beim Lastenzuschuss werden als Belastung die Kosten für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung von Wohnraum zu Grunde gelegt. Heizkosten werden ab 2023 in Form einer Pauschale bei den Wohnkosten berücksichtigt. Siehe auch 6. Lastenzuschuss im Eigentum.

Grundsätzlich gelten für die Bewilligung des Lastenzuschusses die gleichen Vorschriften wie für die Bewilligung des Mietzuschusses. Anspruch auf Lastenzuschuss haben Eigentümerinnen und EIgentümer von selbst genutztem Wohnraum. Ihnen gleichgestellt sind beispielsweise erbbauberechtigte Personen und Personen, die ein eigentumsähnliches Dauerwohnrecht, ein Wohnungsrecht oder einen Nießbrauch innehaben. 
Zur Belastung, die bei der Berechnung des Wohngeldanspruchs berücksichtigt werden kann, gehören die Kosten für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung von Wohnraum in vereinbarter oder festgesetzter Höhe.

Hinweis: Sollten Sie in einer Genossenschaftswohnung wohnen, stellen Sie bitte einen Antrag auf Mietzuschuss, da Sie kein Eigentum an dem bewohnten Wohnobjekt erhalten.

Als zu berücksichtigende Miete gelten die vom maßgeblichen Haushalt für den Wohnraum zu tragende Kaltmiete und die Betriebskosten einschließlich Wasserkosten. Werden die genannten Höchstbeträge überschritten, wird die Miete bzw. Belastung bei der Berechnung des Wohngeldanspruchs nur bis zum Höchstbetrag berücksichtigt.

Hamburg ist einheitlich der Mietenstufe VI zugeordnet.

Derzeit gelten folgende Werte:

Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

Höchstbetrag für Miete (Kaltmiete plus Betriebskosten inkl. Wasserkosten) und Belastung in Euro (Hamburg) inkl. Klimakomponente

1

610,20

2

740,80

3

882,60

4

1.029,40

5

1.176,20

Mehrbetrag für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied

147,80

Stand: 2023. 

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