Bezirk Wandsbek

Förderung von Balkonkraftwerken für gemeinnützige Vereine

Die Bezirksversammlung Wandsbek stellt 20.000 Euro aus Bezirklichen Sondermitteln für einen „Förderfonds Balkonkraftwerke“ bereit, um gemeinnützige Institutionen und Vereine bei der Anschaffung von Balkonkraftwerken zu unterstützen.

Yven Dienst/colourbox.de

Sachverhalt:

Die Förderung von Balkonkraftwerken kann gemeinnützige Vereine wie Sportvereine vielfältig unterstützen. Diese kompakten Solaranlagen sind einfach zu installieren und erzeugen auch auf kleinen Flächen Strom.

Eine finanzielle Förderung kann es Vereinen erleichtern, solche Anlagen zu erwerben, wodurch sie ihre Energiekosten senken und mehr Mittel für ihre gemeinnützigen Aktivitäten wie Bildungs-, soziale oder Umweltprojekte einsetzen könnten. Dies ermöglicht eine nachhaltigere Budgetplanung und entlastet finanziell, insbesondere kleinere Organisationen. Gleichzeitig leisten die Vereine einen Beitrag zur Energiewende.

Beantragung:

Die Bezirksversammlung Wandsbek stellt 20.000 Euro aus Bezirklichen Sondermitteln für einen „Förderfonds Balkonkraftwerke“ bereit, um gemeinnützige Institutionen und Vereine bei der Anschaffung von Balkonkraftwerken zu unterstützen. Pro Institution können bis zu 400 Euro beantragt werden.

Die Antragstellung erfolgt über das hier verlinkte Antragsformular. Zudem sind die im hier verlinkten Merkblatt genannten Vorgaben zu beachten. Über die Vergabe entscheidet der Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz (KUV). Die Beschlussfassung erfolgt durch die Bezirksversammlung. Der Antrag ist bei der Abteilung Finanzabwicklung des Fachamtes Sozialraummanagements schriftlich einzureichen. Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die bis zum 9. November 2025 im Bezirksamt Wandsbek eingegangen sind. Mit dem Antrag muss eine Zustimmung des Eigentümers eingereicht werden, wenn das Gebäude sich nicht im Eigentum des Vereins befindet.

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