In Wandsbek werden Bürgerinnen und Bürgern zwei Möglichkeiten angeboten, sich im Rahmen einer Grünpatenschaft tatkräftig für ein gutes Erscheinungsbild und für eine ökologische Aufwertung von öffentlichen Grünflächen einzubringen. Wir unterscheiden zwischen
- der ökologischen (geförderten) Grünpatenschaft für Flächen über 25 Quadratmeter Größe, mehr dazu unter: Ökologische Grünpatenschaften
- und der Grünpatenschaft auf Straßengrundstücken, für die wir hier einige Informationen zusammengestellt haben.
Über 600 ehrenamtliche Grünpaten sind zurzeit für Grünflächen auf Straßengrundstücken registriert. Auch wenn diese nicht mehr alle aktiv sind, tragen doch viele noch immer erheblich zur Verschönerung des Straßenbilds bei. Dazu kommen zahlreiche helfende Hände, die auch ohne Patenschaftsvereinbarung für ein gutes Erscheinungsbild des Straßengrüns in Wandsbek sorgen.
Dafür möchten wir uns herzlich bedanken, denn ohne Ihre Mithilfe wäre wegen der nur begrenzt vorhandenen Mittel eine ähnliche Vielfalt und Blütenpracht an den Straßen nicht möglich.
Es werden bewusst keine Patenschaften für Bäume, sondern ausschließlich für Grünflächen vergeben. An Bäumen dürfen nur zertifizierte Baumpfleger Schneidemaßnahmen durchführen. Ausgenommen ist der Rückschnitt von Stammaustrieben (nur mit der Rosen- oder Astschere!), wenn diese sichtbehindernd sind oder in Gehweg oder Fahrbahn ragen. Und natürlich können Bäume, insbesondere Jungbäume, bei Bedarf gewässert werden. Sie sind für jeden zusätzlichen Liter Wasser dankbar!
Grundsätzlich kann jeder eine Grünpatenschaft für eine Straßengrünfläche übernehmen, wenn diese hierfür geeignet ist. Um Missverständnissen mit den Nachbarn vorzubeugen, sollte es sich vorzugsweise um eine Grünfläche vor dem eigenen Grundstück handeln. Es können jedoch auch gemeinschaftliche Grünpatenschaften für größere Flächen übernommen werden.
Für die Gestaltung der Grünflächen lassen wir den Grünpaten möglichst freie Hand. Es sind jedoch einige grundsätzliche Regeln zu beachten:
Wie Sie Pate werden können – Hinweise zur Patenschaftsvereinbarung:
Es handelt sich um eine Patenschaftsvereinbarung (keinen Vertrag). Außer der Bitte, geplante Umgestaltungen mit uns abzustimmen, übernehmen Sie keine besonderen Pflichten. Die Verkehrssicherungspflicht verbleibt beim Bezirksamt. Die Vereinbarung kommt erst zustande, wenn Sie die unterschriebene Zweitschrift an uns zurücksenden. Nach Rücksendung der Zweitschrift erhalten Sie einen Patenschaftsausweis. Bei Vorlage des Ausweises können Sie bei den Annahmestellen der Stadtreinigung Hamburg Schnittgut und Unrat aus der von Ihnen gepflegten öffentlichen Fläche kostenlos abgeben. Ausgenommen hiervon ist Laub, das nach dem Hamburgischen Wegegesetz als Kehrgut von dem Reinigungspflichtigen auf eigene Kosten zu entsorgen ist.
Unten auf dieser Seite finden Sie als Download das Muster einer Patenschaftsvereinbarung. Übersenden Sie uns Ihre Kontaktdaten sowie die Beschreibung der Fläche, die Sie pflegen möchten. Wir stellen dann eine Patenschaftsvereinbarung für Sie aus. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Vereinbarungsmuster.
Welche Regeln sind bei der Flächengestaltung zu beachten:
Der Charakter einer öffentlichen Grünfläche muss erhalten bleiben. Feste Einbauten, wie Zäune, Absperrungen, Rasenkanten oder andere Einfriedigungen sind nicht zulässig. Soweit ein Schutz vor dem Parken an oder auf der Grünfläche nötig ist, wenden sie sich gerne an unser Mailpostfach: strassengruen@wandsbek.hamburg.de.
Sollte die Fläche direkt an ihr Grundstück grenzen und soll diese hierin integriert werden, handelt es sich um eine Sondernutzung, die beim Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ) zu beantragen ist: sondernutzungen@wandsbek.hamburg.de
Besondere Hinweise zur Bepflanzung:
Zwiebeln und Stauden sind für eine Bepflanzung meist gut geeignet, auch eine Aussaat von Wildblumen könnte die Fläche aufwerten. Die Bepflanzung sollte nicht zu hoch werden (Sichtbehinderungen), ein Randstreifen von zirka 30 – 50 Zentimetern Breite zu Geh- und Radwegen sowie zur Fahrbahn und zur Zufahrt hat sich in der Praxis bewährt.
Dornige Pflanzen sind für kleine Flächen nicht geeignet.
Wenn Sie Fragen haben oder Tipps benötigen, wenden Sie sich gern per E-Mail an uns: strassengruen@wandsbek.hamburg.de
Bei der Auswahl der Bepflanzung ist darauf zu achten, dass diese den Lebensraum für Kleintiere und Insekten möglichst aufwertet. Ökologisch wenig wertvolle Pflanzen wie Rhododendren und Kirschlorbeer sind für eine naturnahe Bepflanzung, etwa auf Knicks, nicht geeignet.
Bei der Art der Bepflanzung sollte auch berücksichtigt werden, dass es immer zu Aufgrabungen durch Leitungsträger kommen kann. Sehr aufwändige Bepflanzungen können von den ausführenden Firmen meist nicht wieder hergestellt werden.
Zum Schluss noch ein Hinweis zur Grünpflege:
Grundsätzlich haben die von uns mit der Grünpflege beauftragten Firmen die Anweisung, offensichtlich privat gepflegte Flächen nicht mit zu bearbeiten. Angesichts wechselnden Personals in den Fachbetrieben kann es jedoch vorkommen, dass Blühflächen im Rahmen der Mäharbeiten zur Herstellung der Verkehrssicherheit zu früh abgemäht werden. Wir arbeiten aber daran, die ausführenden Firmen weiter für den Umgang mit Blühflächen zu sensibilisieren.
Außerdem kann es vorkommen, dass Büsche stärker als gewünscht zurückgeschnitten werden. Auch hierbei geht es um die Herstellung der Verkehrssicherheit.
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung, bitte wenden sie sich an unser Mailpostfach: strassengruen@wandsbek.hamburg.de