Anlass der Planung
Die Radverkehrsstrategie der Hansestadt Hamburg sieht vor, bessere Voraussetzungen für ein attraktives, sicheres und komfortables Radfahren in Hamburg zu schaffen. Eines der fünf Hauptziele der Strategie ist der Ausbau der stadtteilübergreifenden Fahrradrouten („Velorouten“). Die Veloroute 5 ist ein elementarer Bestandteil des Hamburger Fahrradroutennetzes.
Der Gustav-Seitz-Weg befindet sich in einem bautechnisch ungenügenden Zustand. Die Asphaltfahrbahn ist durch zahlreiche Risse, Unebenheiten, Spurrillen und Zergliederung aufgrund von Aufgrabungen gekennzeichnet. Die baulichen Radwege in den Nebenflächen befinden sich im Hinblick auf die verkehrlichen, rechtlichen und funktional-technischen Anforderungen ebenfalls in einem mangelhaften Zustand und entsprechen nicht mehr den geforderten Standards einer Veloroute. Sie sind zu schmal sowie bautechnisch in einem ungenügenden Zustand.
Der vorhandene Fahrbahnquerschnitt ist stattdessen mit insgesamt vier Fahrstreifen für die vorherrschende Kfz-Verkehrsbelastung überdimensioniert. Hierdurch werden nahezu alle Teilbereiche des jeweils rechten Fahrstreifens zum Parken und Halten genutzt.
Ziel der Planung
Im Rahmen der Planung sollen die Verkehrsflächen des Gustav-Seitz-Weges neu aufgeteilt werden. Hierdurch können unter anderem Radfahrstreifen auf der Fahrbahn realisiert werden, die eine sichere Führung des Radverkehrs ermöglichen. Durch die räumliche Trennung des Fuß- und Radverkehrs werden zudem die Konflikte zwischen diesen beiden Verkehrsströmen deutlich reduziert. Die Fußverkehrsinfrastruktur wird im Hinblick auf die Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität überplant. Weiter wird der ruhende Verkehr neu geordnet.
Darüber hinaus ist vorgesehen, eine neue Bushaltestelle „EKZ Steilshoop (Gustav-Seitz-Weg)“ in beiden Fahrtrichtungen neu herzustellen. Diese soll als provisorischer Ersatz für die Haltestelle „EKZ Steilshoop“ in der Gündgensstraße dienen, die während der Bauarbeiten zur U-Bahn-Linie U5 ab 2023 nicht anfahrbar sein wird.
Ziel der Planung ist , alle Verkehrsteilnehmenden bei der Neugestaltung des Straßenquerschnittes zu berücksichtigen und die zurzeit geltenden Regelwerke umzusetzen. Die Kriterien der Verkehrssicherheit und Funktionalität stehen hierbei im Vordergrund. Die Radverkehrsanlagen und die Fußverkehrsinfrastruktur sollen unter den Gesichtspunkten Verkehrssicherheit, Komfort, Durchgängigkeit und Befahrbarkeit verbessert werden, sodass die Akzeptanz und die Nutzungsrate deutlich gesteigert werden.
Die Fahrbahn wird mittels einer Grundinstandsetzung saniert. Dabei wird die Oberflächenentwässerung durch die Herstellung einer separaten Entwässerungsanlage neu geordnet.