Anlass der Planung
Der Kupferdamm weist eine schadhafte Fahrbahn mit Rissen, Schadstellen und vielen alten Aufgrabungen, unzureichende Radverkehrsanlagen und schadhafte Gehwege auf, die nicht den heutigen Ausbaukriterien entsprechen. Auf der Nordwestseite findet sich im Bestand ein etwa 1,5 Meter breiter Radweg, der größtenteils in Asphalt befestigt ist und starke Unebenheiten aufweist. Auf der Südostseite sind keine Radverkehrsanlagen vorhanden. Im Planungsbereich bestehen keine Einrichtungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit, außer den Anforderungssignalen und Akustiksignalgebern für sehbehinderte Fußgängerinnen und Fußgänger an der Lichtsignalanlage (LSA). Die vorhandenen Busverkehrsanlagen sind nicht regelkonform ausgestaltet und entsprechen in ihrem Ausbaustandard sowie in Bezug auf die Anforderungen der Barrierefreiheit nicht den aktuellen Richtlinien. Auf der Strecke im Kupferdamm kommt es zu starken Einschränkungen durch auf der Fahrbahn parkende Fahrzeuge, wodurch auch der Busverkehr beeinträchtigt wird. Im ganzen Planungsbereich gibt es keine baulich hergestellten Parkstandsflächen. Auf der Südostseite ist der Grünstreifen teilweise zum Parken freigegeben. Die Entwässerung innerhalb des Straßenabschnittes ist ebenfalls mangelhaft.
Ziel der Maßnahme
Ziel der Maßnahme ist die Grundinstandsetzung des Kupferdammes. Dabei werden alle Oberflächen erneuert. In diesem Zusammenhang werden die Verkehrsflächen neu aufgeteilt. Der vorhandene Busverkehr ist in der Planung zu berücksichtigen. Die heute vorhandenen Behinderungen des Busbetriebes aufgrund von parkenden Fahrzeugen auf der Fahrbahn sollen vermieden werden. Die neuen Verkehrsflächen sind nach den aktuellen Regeln für mobilitätseingeschränkte Personen herzurichten. Den vorhandenen Baumbestand gilt es in der Planung zu berücksichtigen und zu schützen.
Die Planung sieht die Führung des Radverkehrs im Mischverkehr bei Tempo 30 vor, da sich im Kupferdamm keine regelkonformen Radverkehrsanlagen anlegen lassen, ohne entweder den vorhandenen Baumbestand zu gefährden oder auf potenziellen Grunderwerb mit geringen Erfolgsaussichten zurückzugreifen. Auf die Anlage von eigenständigen Radverkehrsanlagen wird daher verzichtet. Zusätzlich zu der bereits geltenden Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h tagsüber werden bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung vorgesehen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. In diesem Zuge sind auch drei Verschwenkungen der Fahrbahn vorgesehen. Die beiden untergeordneten Einmündungen im Kupferdamm (Kronenweg und Barenkrug) werden verengt, um das Parken im Einmündungsbereich zu verhindern und die Sichtverhältnisse zu verbessern.
Außerdem wird die Fahrbahnbreite auf 6,0 Meter reduziert, um das Überholen von Radfahrenden bei Gegenverkehr zu verhindern. Die dadurch gewonnenen Flächen können für zusätzliche Baumpflanzungen, Gehwegflächen bzw. Parkstände genutzt werden. Im Bereich nordöstlich steht deutlich mehr Platz zur Verfügung, sodass der Radverkehr ab dort beidseitig auf Radfahrstreifen mit einer Breite von 1,85 Meter über den Knotenpunkt hinweg geführt werden kann. Somit wird der Radverkehr zwischen dem Kreisverkehr Sonnenweg und dem Kronenweg auf etwa 320 Meter Länge bei Tempo 30 im Mischverkehr geführt, um die vorhandene Baumreihe zu schützen. Im Anschluss werden rund 100 Meter Radverkehrsanlagen vorgesehen, die gegebenenfalls im nächsten Ausbauabschnitt weiter nach Norden fortgeführt werden.
Alle Gehwege werden, außer im Baumbereich, in der Mindestbreite von ≥ 2,65 Meter neu hergestellt und nach Bedarf mit taktilen Leitelementen versehen. Im Kupferdamm wird der östliche Gehweg in Abhängigkeit von den Bäumen saniert. Der westliche Gehweg wird, zum Teil hinter dem Parkstreifen, durchgehend in einer Breite von >=2,65 Meter / 3,25 Meter neu hergestellt. Im Pulverhofsweg wird der schadhafte nördliche Gehweg im Zuge des Ausbaus der Bushaltestelle saniert. Der südliche Gehweg mit Baumreihe bleibt aus Gründen des Baumschutzes in ungebundener Bauweise erhalten.
Der Knotenpunkt Kupferdamm/ Pulverhofsweg wird weiterhin mittels Lichtsignalanlage abgewickelt. Er ist ausreichend leistungsfähig und sicher zu gestalten. Ein gesonderter Linksabbiegefahrstreifen ist nicht geplant. Stattdessen sieht die Planung eine Aufweitung im Inneren des Knotenpunktes vor, um das Überfahren des Radfahrstreifens durch Geradeausverkehr auszuschließen. Durch das Bereitstellen baulicher Parkstände verringern sich die Störungen durch parkende Fahrzeuge für den Busverkehr. Am Knotenpunkt sorgen die geplanten Aufweitungen dafür, dass Behinderungen bei Linksabbiegevorgängen ebenfalls reduziert werden, sodass der ÖPNV weniger eingeschränkt wird. Die Haltestelle im Pulverhofsweg Richtung Norden wird ähnlich zum derzeitigen Bestand erneuert. Die Nebenflächen werden saniert und mit taktilen Leitelementen versehen. Der vorhandene Fahrgastunterstand bleibt erhalten. Die Haltestelle im Kupferdamm in Richtung Süden wird als Buskap unmittelbar vor dem Kreisverkehr umgebaut.
Die Maßnahme soll voraussichtlich ab dem zweiten Quartal 2026 umgesetzt werden.
Die Umsetzung des nördlichen Anschnittes im Kupferdamm zwischen Pulverhofsweg und Rahlstedter Weg erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, da der für den Ausbau notwendige Grunderwerb noch nicht vollständig vollzogen wurde.