Seit dem 8. April 2023 gibt es keine gesetzlich angeordneten Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus. Praxen und Einrichtungen können aber aufgrund ihres Hausrechts eine Maskenpflicht vorsehen – bitte informieren Sie sich gegebenenfalls vor Ihrem Besuch.
Selbstverständlich kann eine Maske weiterhin freiwillig getragen werden, um andere und sich selbst bei Atemwegserkrankugen zu schützen.
Denn mit Beginn der Infektsaison kommt es wie immer zu einem Anstieg von Atemwegserkrankungen durch verschiedene Erreger, zu denen auch das Coronavirus gehört. Hier finden Sie Informationen zu Akuten Atemwegserkrankungen (ARE).
Fragen und Antworten
Warum wurden alle Regelungen aufgehoben? Sollte man sich noch gegen eine Infektion mit SARS-CoV-2 impfen lassen? Was passiert, wenn ein Selbsttest positiv ist?
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (was link with id: 13721146) (FAQs).