Die Freie und Hansestadt Hamburg als Dienstherrin zahlt - bei Vorliegen aller Voraussetzungen - einen Familienzuschlag zum Ausgleich der familiären Belastungen an:
- Beamtinnen und Beamte,
- Richterinnen und Richter,
- Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.
Der Familienzuschlag besteht aus einem ehebezogenen Teil (Stufe 1) und einem kinderbezogenen Teil (Stufe 2).
Familienzuschlag Stufe 1
Den ehebezogenen Familienzuschlag der Stufe 1 können Sie grundsätzlich erhalten, wenn Sie
- verheiratet sind oder in eingetragener Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz leben oder
- verwitwet sind oder Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner überleben oder
- geschieden sind oder Ihre Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft aufgehoben oder für nichtig erklärt ist und Sie aus der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft zum Unterhalt verpflichtet sind, und
- ein Kind nicht nur vorübergehend in Ihre Wohnung aufgenommen haben, für das ein Anspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) oder dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) besteht, oder
- eine andere Person nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben, weil Sie aus gesundheitlichen Gründen ihrer Hilfe bedürfen.
Zuständig für die Prüfung und Fragen rund um den Familienzuschlag der Stufe 1 ist Ihre Personalabteilung, für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger die Beamtenversorgung im ZPD Hamburg.
Familienzuschlag Stufe 2
Den kinderbezogenen Familienzuschlag der Stufe 2 können Sie grundsätzlich für jedes Kind erhalten, für das ein Kindergeldanspruch nach dem EStG oder BKGG besteht.
Personen im Rechtsreferendariat
Sie erhalten neben ihrer Unterhaltsbeihilfe einen monatlichen Kinderbetreuungszuschlag. Den Kinderbetreuungszuschlag können Sie grundsätzlich für jedes minderjährige Kind erhalten, für das ein Kindergeldanspruch nach dem EStG oder BKGG besteht.
Zuständig für die Prüfung und Fragen rund um den Familienzuschlag der Stufe 2 und den Kinderbetreuungszuschlag ist das Team Kinderbezogene Bezüge im Zentrum für Personaldienste.