Kinderbezogene Bezüge

Familienzuschlag

Familienbezogener Bezügebestandteil

Tafel mit Kinderzeichnung und Geld
© steidi / clipdealer.com

Die Freie und Hansestadt Hamburg als Dienstherrin zahlt - bei Vorliegen aller Voraussetzungen - einen Familienzuschlag zum Ausgleich der familiären Belastungen an:

  • Beamtinnen und Beamte,
  • Richterinnen und Richter,
  • Versorgungsempfängerinnen und   Versorgungsempfänger.

Der Familienzuschlag besteht aus einem ehebezogenen Teil (Stufe 1) und einem kinderbezogenen Teil (Stufe 2).

Familienzuschlag Stufe 1  

Den ehebezogenen Familienzuschlag der Stufe 1 können Sie grundsätzlich erhalten, wenn Sie

  •  verheiratet sind oder in eingetragener Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz leben oder
  • verwitwet sind oder Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner überleben oder
  • geschieden sind oder Ihre Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft aufgehoben oder für nichtig erklärt ist und Sie aus der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft zum Unterhalt verpflichtet sind, und
  • ein Kind nicht nur vorübergehend in Ihre Wohnung aufgenommen haben, für das ein Anspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) oder dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) besteht, oder
  • eine andere Person nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben, weil Sie aus gesundheitlichen Gründen ihrer Hilfe bedürfen.

Zuständig für die Prüfung und Fragen rund um den Familienzuschlag der Stufe 1 ist Ihre Personalabteilung, für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger die Beamtenversorgung im ZPD Hamburg.

Familienzuschlag Stufe 2

 Den kinderbezogenen Familienzuschlag der Stufe 2 können Sie grundsätzlich für jedes Kind erhalten, für das ein Kindergeldanspruch nach dem EStG oder BKGG besteht.

Personen im Rechtsreferendariat

 Sie erhalten neben ihrer Unterhaltsbeihilfe einen monatlichen Kinderbetreuungszuschlag. Den Kinderbetreuungszuschlag können Sie grundsätzlich für jedes minderjährige Kind erhalten, für das ein Kindergeldanspruch nach dem EStG oder BKGG besteht.

Zuständig für die Prüfung und Fragen rund um den Familienzuschlag der Stufe 2 und den Kinderbetreuungszuschlag ist das Team Kinderbezogene Bezüge im Zentrum für Personaldienste.

Weiterführende Informationen:

Zum Weiterlesen

Ein kleines Holzhäuschen und ein Wegweiser werden dargestellt. Sie befinden sich beide im Grünen und ein Regenschauer wird angedeutet.
BUKEA/W
Schutz vor Überflutungen

Informationsangebote zur Starkregenvorsorge in Hamburg

Extremwetterereignisse nehmen zu und heftige Starkregenlagen kommen aufgrund des Klimawandels immer häufiger vor. Daher gewinnt die Vorsorge vor Überflutungen auch in Hamburg immer mehr an Bedeutung. Die Stadt Hamburg unterstützt Bürgerinnen und Bürger mit gezielten digitalen Angeboten.

05. Juni 2026 Pressemitteilung
Feuerwehr Hamburg
Flugunfallübung in Finkenwerder

Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr, Airbus-Werkfeuerwehr und der Hilfsorganisationen üben das Zusammenspiel

Regelmäßig übt Airbus in Finkenwerder gemäß den Anforderungen der internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO (International Civil Aviation Organization) zusammen mit Behörden, Ämtern, Organisationen und Institutionen die Abläufe für das Szenario eines Flugunfalles. In diesem Jahr findet...

05. Juni 2026 Pressemitteilung
Älteres Paar gemeinsam auf einem Fahrrad
Modell Foto: Colourbox.de / Pressmaster
Aktualisierte Auflage des Seniorenwegweisers Wandsbek veröffentlicht

„Älter werden und aktiv bleiben im Bezirk Wandsbek“

Die Broschüre liegt ab sofort unter anderem in den Dienststellen des Bezirksamtes aus und kann dort kostenlos mitgenommen werden. Auch eine digitale Version steht zum Download bereit.

05. Juni 2026 Pressemitteilung