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Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Das im Jahr 2005 in Kraft getretene Hamburgische Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (HmbGGbM) wurde 2019 novelliert. Am 19. Dezember 2019 trat das Hamburgische Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Hamburgisches Behindertengleichstellungsgesetz - HmbBGG) in Kraft. Die aktuelle Version des HmbBGG steht Ihnen nachfolgend als Download zur Verfügung. Ebenfalls heruntergeladen werden können die Verordnungen und Erläuterungen bzw. Begründungen zum Hamburgischen Gleichstellungsgesetz.

Downloads:

Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren (Hamburgische Kommunikationshilfenverordnung – HmbKHVO):

Verordnung zur barrierefreien Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen im Verwaltungsverfahren (Hamburgische Verordnung über barrierefreie Dokumente – HmbBDVO):

Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik für behinderte Menschen (Hamburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – HmbBITVO):

Weitere Informationen

Infoline – Das Hamburger Regelwerk zur Sozialhilfe
Gesetze und Ausführungsvorschriften zur Bewilligung von Sozialleistungen in Hamburg: http://www.hamburg.de/infoline

Teilhabe behinderter Menschen
Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
http://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-Inklusion/teilhabe-inklusion.html

Patientenrechte
Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit:
www.bmg.bund.de/praevention/patientenrechte.html

Informationen der Stadt Hamburg:
http://www.hamburg.de/patientenrechte/

Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

Gesetzliche Grundlagen der Gleichstellung