Das Informationsangebot richtet sich an Mitgliedsunternehmen der Handelskammer Hamburg sowie an ausländische Investoren und Unternehmensgründer.
Zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland brauchen Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten eine Aufenthaltserlaubnis, die ihnen die Ausübung dieser Tätigkeit gestattet. Je nach Verfahren sind hier unterschiedliche Stellen die richtigen Ansprechpartner:
- Deutsche Auslandsvertretung,
- Ausländerbehörde vor Ort
- Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit.
Die Handelskammer Hamburg hilft ausländischen Unternehmerinnen und Unternehmern beim Schritt in die Selbstständigkeit und informiert über aufenthaltsrechtliche Vorschriften und Voraussetzungen.
Rufen Sie an. Die Mitarbeiter der Handelskammer Hamburg beantworten Ihre Fragen.
Ansprechpartner (was link with id: 15151126)
Weitere Informationen
Handelskammer – Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften
Weiterführende Informationen zum Thema auf den Seiten der Handelskammer Hamburg.
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
Die ZAV der Bundesagentur für Arbeit ist für die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland und für die Vermittlung besonderer Berufsgruppen verantwortlich.