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Corona-Schutzimpfung

Nachweis für pflegende Angehörige (Archiv)

Angehörige und Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen benötigten diesen Nachweis für die Corona-Schutzimpfung.

Foto: Colourbox.de / Pressmaster

Auch im Hamburger Impfzentrum wurde die Priorisierung aufgehoben. Eine bestimmte Reihenfolge oder besondere Nachweispflichten gelten daher nicht mehr. 

Damit können nun alle Bürgerinnen und Bürger, für die eine Impfempfehlung besteht, an allen Impforten gleichermaßen eine Corona-Schutzimpfung erhalten.

Unten dokumentieren wir den Nachweis, der zuvor benötigt wurde.

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Nachweis für Angehörige und Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen als Beleg des Anspruchs auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2

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