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Auszeichnung 1950

Adolph Schönfelder (1875-1966)

Auszeichnung 1950

Senatsantrag vom 4. April 1950 (SVorl. 72); Bürgerschaftsbeschluss vom 5. April 1950, Verleihung am 5. April 1950.

Begründung von 1950

„Verdienste um das Gemeinwohl“ und für die konstruktive Zusammenarbeit von Regierungsmehrheit und Opposition.

Hintergrund

Adolph Schönfelder war ein deutscher Politiker und Gewerkschafter. Der Sozialdemokrat wirkte als Senator und Bürgerschaftspräsident in Hamburg sowie im Parlamentarischen Rat am Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland mit.

Der 1875 in Hamburg geborene Schönfelder erlernte nach Abschluss der Volksschule zunächst das Zimmererhandwerk und arbeitete anschließend in diesem Beruf. 1901 trat er in die SPD ein. Wenig später übernahm er führende Positionen in der Gewerkschaft seiner Branche, dem Zimmererverband. Von 1921 bis 1926 war er Vorsitzender des Zentralverbandes der Zimmerer. Von 1919 bis zur Auflösung 1933 war er Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft, ab 1925 zugleich Senator, zunächst zuständig für die Baubehörde, danach für die Polizei. Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten trat Schönfelder von seinen Ämtern zurück. Im Juni 1933 wurde er inhaftiert und des Hoch- und Landesverrats beschuldigt, später jedoch wieder frei gelassen. Er blieb unter Beobachtung durch das NS-Regime.

Nach Ende der nationalsozialistischen Diktatur wurde Schönfelder zum Stellvertreter des von der britischen Besatzungsmacht eingesetzten Bürgermeisters Rudolf Petersen berufen und übernahm dabei zeitweilig Verantwortung für das Wohnungsamt und organisatorische Fragen. Von 1946 bis 1960 fungierte er als Präsident der Hamburgischen Bürgerschaft und fand durch sein ausgleichendes Wirken Anerkennung über Parteigrenzen hinweg. Parallel beteiligte er sich am Wiederaufbau der SPD und der Gewerkschaften. Als Vertreter Hamburgs im Parlamentarischen Rat 1948/49, dessen Alterspräsident er war, übernahm Schönfelder das Amt des Ersten Vizepräsidenten und den Vorsitz im Geschäftsordnungsausschuss. Auch hier bestätigten ihm Zeitzeugen integratives Wirken. Bei der Beratung des Grundgesetzes votierte Schönfelder besonders für die Stärkung des Parlaments gegenüber der Exekutive.

Für seine Verdienste um Hamburg erhielt er 1946 die Otto-Stolten-Medaille. Später erhielt er weitere Anerkennungen, darunter die Ernennung zum Ehrensenator der Universität Hamburg 1950 und die Ehrenmitgliedschaft der Staatsoper 1960. Schönfelder schied 1961 aus der Bürgerschaft aus. Er starb 1966 in Hamburg.

Das hamburgische Ehrenbürgerrecht wurde Schönfelder 1950 anlässlich seines 75. Geburtstages und nach seinem überregional gewürdigten Engagement für das Grundgesetz verliehen. Die Verleihung war zwar umstritten, aber die damalige Kritik bezog sich primär auf die grundsätzliche Frage, welchem Personenkreis das Ehrenbürgerrecht verliehen werden dürfe. Damals wurde entschieden, dass auch Hamburger damit geehrt werden können, wenn ihre Verdienste über den Rahmen der Stadt hinausgehen. Sachliche Zweifel an den Verdiensten Schönfelders gab es kaum. Vielmehr erhielt er posthum weitere Ehrungen, unter anderem wurde 1970 eine Straße in Barmbek-Süd nach ihm benannt.

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