Auszeichnung 1843
Senatsbeschluss vom 15. Juli 1843, Verleihung am 15. Juli 1843.
Begründung von 1843
„Anerkennung der besonderen Hilfe nach dem großen Hamburger Brand“ 1842.
Hintergrund
Eduard Heinrich von Flottwell war Richter, Verwaltungsjurist und Staatsminister in Preußen. Er koordinierte nach dem Großen Hamburger Brand als königlicher Commissarius die aus ganz Deutschland zuströmenden Mittel zum Wiederaufbau der Hansestadt.
Der 1786 im ostpreußischen Insterburg geborene Sohn eines angesehenen Justiz-Commissarius und Criminal-Directors Flottwell studierte nach dem Abschluss seiner Gymnasialzeit in Tilsit Jura an der Universität Königsberg. Ab 1805 arbeitete er als Jurist am Hofgericht Insterburg und wechselte anschließend in die innere Verwaltung Preußens. 1812 wurde er Regierungsrat und Justitiar der Regierung von Gumbinnen. Vier Jahre später kam er als Oberpräsident nach Danzig, 1824 trat er das Amt des Regierungspräsidenten in Marienwerder an. In dem oft von Hungersnot und Überschwemmungen der Weichsel heimgesuchten Bezirk bewährte er sich als Organisator und auf sozialen Ausgleich bedachter Bezirkschef.
Nachdem er 1830 zum Oberpräsidenten der Provinz Posen ernannt worden war, sah er sich mit dem ersten großen polnischen Aufstand nach dem Wiener Kongress 1815 und den wieder aufkeimenden Unabhängigkeitsbestrebungen in Polen konfrontiert. Durch eine umsichtige Politik gegenüber der polnischen Bevölkerung gelang es ihm, die Provinz zu befrieden und in das Königreich Preußen zu integrieren. Den Bauern und dem damals politisch einflussarmen polnischen Bürgertum verhalf er zu materiellen Zugewinnen und eröffnete ihnen Bildungschancen, was den Einfluss des polnischen Adels und anderer traditioneller Hierarchien in der Provinz eindämmte. Flottwell brillierte hier erneut als begabter Organisator und beim Aufbau belastbarer Verwaltungsstrukturen. Sein Einsatz für die „einfache“ polnische Bevölkerung und für die Emanzipation der Juden in der Provinz Posen machten ihn überregional bekannt.
Als der preußische König Friedrich Wilhelm IV. sich wieder dem polnischen Adel zuwandte und Flottwells Bemühungen faktisch konterkarierte, wechselte dieser 1841 als Oberpräsident der Provinz Sachsen nach Magdeburg. In der Revolution 1848/49 wurde er in die Frankfurter Nationalversammlung gewählt, wo er sich der äußerst rechtsgerichteten Fraktion „Café Milani“ anschloss. Anschließend wurde er in den Preußischen Landtag gewählt und leitete die provisorische Verwaltung der Provinz Preußen, bis er 1850 als Oberpräsident der Provinz Brandenburg erneut einer preußischen Provinz vorstand. 1858 übernahm er für ein gutes halbes Jahr das Amt des preußischen Innenministers, danach erneut als Oberpräsident die Provinz Brandenburg. 1862 trat Flottwell in den Ruhestand. Er starb 1865 in Berlin.
Nach dem Großen Hamburger Brand 1842 kamen Flottwells organisatorische Fähigkeiten und politischen Verbindungen beim Hilfseinsatz zum Tragen. Dies war insofern etwas Besonderes, als sich Flottwells Engagement ansonsten überwiegend auf seine preußischen Aufgabengebiete konzentrierte. Hamburg wollte mit der Vergabe des Ehrenbürgerrechts an Flottwell auch die Verbindung zu dem einflussreichen preußischen Politiker stärken. Für seine Leistungen bekam er zahlreiche Würdigungen. Nach Hamburg verliehen ihn Magdeburg 1844 und Berlin 1856 ebenfalls die Ehrenbürgerwürde.