Auszeichnung 1871
Senatsantrag vom 30. Januar 1871 (SVorl. 7), Bürgerschaftsbeschluss vom 1. Februar 1871, Übersendung des Ehrenbürgerbriefs am 15. Dezember 1871.
Begründung von 1873
Verdienste um die „Wiederherstellung des Friedens“ und die „Einheit des Vaterlandes“.
Hintergrund
Otto von Bismarck war einer der bedeutendsten deutschen Politiker in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Im Zuge der von ihm maßgeblich betriebenen nationalstaatlichen Einheit integrierte er auch Hamburg in das bundesstaatlich organisierte und an den Prinzipien einer konstitutionellen Monarchie ausgerichtete Deutsche Reich.
Bismarck wurde 1815 als Sohn eines Rittergutsbesitzers im altmärkischen Schönhausen geboren. Die Familie siedelte im Jahr darauf auf das Gut Kniephof im hinterpommerschen Landkreis Naugard über, wo Bismarck seine Kindheit verbrachte. Von 1827 bis 1832 besuchte er höhere Berliner Schulen, danach studierte er Jura an den Universitäten in Göttingen und Berlin. Von 1836 bis 1839 war er als Jurist im preußischen Staatsdienst tätig, zog sich danach aber auf seine Rittergüter in Pommern und der Altmark zurück. Seine politische Laufbahn begann als Abgeordneter der extremen Rechten im Vereinigten Preußischen Landtag. Er machte sich einen Namen als entschlossener Gegner der Revolution von 1848. Ab 1851 kämpfte er als Gesandter des Königreichs Preußen beim Deutschen Bundestag in Frankfurt am Main um eine Aufwertung Preußens zu Lasten Österreichs. Nachdem er ab 1859 in St. Petersburg und später kurzzeitig in Paris als Gesandter tätig gewesen war, ernannte ihn König Wilhelm I. 1862 zum Ministerpräsidenten und Außenminister Preußens.
In der Folgezeit drängte Bismarck den Einfluss der liberalen Parlamentsmehrheit zurück und bereitete eine militärische Lösung der deutschen Frage vor. Nicht zuletzt durch die geschickte Bündnispolitik Bismarcks ging Preußen aus den folgenden Kriegen siegreich hervor. Von 1867 bis 1871 war Bismarck Bundeskanzler des neu gegründeten Norddeutschen Bundes. Im Zuge des Sieges Preußens über Frankreich 1870/71 gelang Bismarck die nationalstaatliche Einheit Deutschlands. Auf seine Initiative hin ließ sich König Wilhelm I. von Preußen am 18. Januar 1871 zum Deutschen Kaiser krönen. Bismarck führte anschließend als erster Reichskanzler die Regierungsgeschäfte des Deutschen Reiches. Nach Differenzen mit Kaiser Wilhelm II. schied Bismarck 1890 aus allen Regierungsämtern aus. Er starb 1898 auf Schloss Friedrichsruh im Sachsenwald bei Hamburg.
Bereits zu Lebzeiten erhielt Bismarck zahlreiche Ehrungen. 1865 wurde er in den Grafenstand erhoben und 1871 zum Fürst von Bismarck ernannt. Ab 1890 durfte er sich auch als Herzog zu Lauenburg bezeichnen. Im Zusammenhang mit der Reichseinigung 1871 verliehen ihm mehrere Städte das Ehrenbürgerrecht, ohne das ein spezieller lokaler Bezug erkennbar gewesen wäre. Doch der eigentliche Höhepunkt erreichte der „Bismarck-Kult“ anlässlich dessen 80. Geburtstags 1895, als ihm über 450 weitere Städte zum Ehrenbürger machten.
Gleichwohl war Bismarck seit Beginn seiner politischen Karriere umstritten. In Hamburg hatte er besonders scharfe Kritiker, zumal die Eingliederung der Hansestadt ins Deutsche Reich mit dem Verlust zahlreicher Privilegien einherging. Vor diesem Hintergrund ist die – von Hamburger Repräsentanten damals als „Skandal“ bezeichnete – Vergabe des Ehrenbürgerrechts an Bismarck als Teil des Bemühens der Mehrheit in Senat und Bürgerschaft zu interpretieren, den mächtigen Politiker für die als notwendige erachtete Kompromissfindung gewogen zu machen. Letztlich gelang es Hamburg, wichtige Privilegien wie den Freihafenstatus zumindest teilweise zu bewahren. Das Urteil über den Politiker Bismarck ist nach einer langen Zeit überwiegend positiver Bewertungen heute in Wissenschaft und Öffentlichkeit einer differenzierten Betrachtung gewichen, in der Mängel und positive Leistungen gleichermaßen ihren Platz haben.