Die Verleihung der Ehrenbürgerschaft erfolgt nach Zustimmung von Senat und Bürgerschaft. Letztere erfolgt traditionell am Ende einer Doppelsitzung der Bürgerschaft. Im Anschluss an die Abstimmung in der Bürgerschaft hält zunächst der Erste Bürgermeister seine Laudatio, dann folgt die Präsidentin beziehungsweise der Präsident der Bürgerschaft. Anschließend laden Senat und Bürgerschaft die neue Ehrenbürgerin oder den neuen Ehrenbürger zu einem Festessen in den Großen Festsaal des Hamburger Rathauses. An diesem Essen nehmen neben dem Senat und weiteren geladenen Gästen auch die Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft teil.
Ausnahmen:
- Rudolf Augstein, hier gab es eine Sondersitzung der Bürgerschaft
- Hannelore Schmidt, hier folgte die Feier erst am Tag nach Bürgerschaftssitzung aus Rücksicht auf das Alter und die Gesundheit der Geehrten.
Der Verfahrensweg ist wie folgt:
- Anregung Dritter oder aus der Mitte des Senats
- Prüfung der Anregung durch die federführende Senatskanzlei, gegebenenfalls unter Beteiligung einer Fachbehörde
- Einholung der Zustimmung durch Hamburgs Ersten Bürgermeister. Anschließend persönliche Information an die Bürgerschaftspräsidentin beziehungsweise den Bürgerschaftspräsidenten sowie die Fraktionsvorsitzenden durch den Bürgermeister
- Persönliche Benachrichtigung der zu Ehrenden über die geplante Verleihung durch den Bürgermeister
- Fertigung und Vorlage einer Senatsdrucksache durch Senatskanzlei
- Einbringen der Senatsdrucksache durch Senatskanzlei
- Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft
- Zustimmung durch die Bürgerschaft