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Die Ehrungen und Geehrten im historischen Überblick

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Ehrenbürger im 19. Jahrhundert

Die erste Verleihung des Ehrenbürgerrechts erfolgte in Zusammenhang mit der vorübergehenden Befreiung Hamburgs von der französischen Besatzungsherrschaft im Frühjahr 1813. Friedrich Karl Freiherr von Tettenborn erhielt die Auszeichnung am 24. April 1813 als „Überbringer der erfreulichen Botschaft der Wiederherstellung der Unabhängigkeit Hamburgs“ und „zur Bestätigung des Dankes und der Erkenntlichkeit Hamburgs“, weil er „die Befreiung der Stadt“ von den napoleonischen Besatzungstruppen „so glücklich geleitet und ausgeführt“ habe, hieß es damals in der offiziellen Begründung. Zudem erhielt Tettenborn ein „Ehrengeschenk“ von 5000 Friedrichsd’or.[20]

Der aus dem badischen Sponheim (heute in der Pfalz) stammende und in russischen Diensten stehende Oberst von Tettenborn hatte zuvor an mehreren siegreichen Gefechten gegen das französische Besatzungsheer in Ost- und Mitteleuropa teilgenommen. Er stand in dem Ruf, ein abenteuerlustiger Kavallerieoffizier und „Spezialist im Kleinkrieg“ zu sein.[21] Nach der Rückeroberung Berlins wurde er mit Truppen nach Hamburg entsandt. Angesichts der heranrückenden Russen verließen die letzten verbliebenen französischen Besatzer am 12. März 1813 die nicht verteidigungsbereite Stadt. Vier Tage später marschierte Tettenborn mit 1500 Kosaken in Hamburg ein. Hamburgs Bevölkerung hatte das Ende der Fremdherrschaft nicht zuletzt wegen der zunehmend schlechten Wirtschaftslage herbeigesehnt und bereitete den „Befreiern“ einen jubelnden Empfang. Mit Blick darauf gab es noch bis in die 1960er Jahre so manchen verklärenden öffentlichen Nachruf auf Tettenborn.[22]

Doch „leider war Tettenborn alles andere als das Vorbild eines pflichtbewußten Offiziers“, resümierte später ein Historiker.[23] Der bald erneute Anmarsch französischer Truppen beunruhigte die Hamburger, aber Tettenborn wurde bereits von Zeitgenossen der Vorwurf gemacht, wenig getan zu haben, um die Verteidigungsbereitschaft der Stadt zu erhöhen und das nach der „Befreiung“ entstandene Durcheinander an Kompetenzen zu beseitigen. Sein Hauptverdienst lag darin, einheimische Autoritäten dazu gebracht zu haben, sich „von Napoleon loszusagen“ und „traditionelle Institutionen zu restaurieren“.[24] Ansonsten betrachtete er Hamburg offenbar „als einen günstigen Standort, um sich selbst zu bereichern und einen ausschweifenden Lebenswandel zu führen“.[25] Er veranlasste den Senat, ihn „als reelle Anerkennung seiner Verdienste um Hamburg“ zum Ehrenbürger der Stadt zu ernennen und ihm ein Geldgeschenk zu machen. Rat und Bürgerschaft reagierten späteren Berichten zufolge wenig begeistert auf dieses Ansinnen, stimmten aber zu.[26] Als französische Truppen Hamburg erneut angriffen, zogen Tettenborn und seine Soldaten sich ins Lauenburgische zurück. Am 30. Mai 1813 war Hamburg wieder in französischer Hand. Erst ein Jahr später sollte die französische Besatzung endgültig beendet sein – bis dahin hatte Hamburgs Bevölkerung stärker als während der vorangegangenen Fremdherrschaft unter französischen Repressalien zu leiden gehabt. Die Ereignisse in Hamburg inklusive Tettenborns Verhalten lösten damals europaweit kontroverse Debatten aus.[27]

Tettenborn, inzwischen zum Generalmajor befördert, befreite mit seinen Truppen im Herbst 1813 Bremen. Er bekam dort am 24. November 1813 ebenfalls das Ehrenbürgerrecht verliehen, wobei Bremen diese Auszeichnung seit 1797 nun bereits zum dritten Mal vergab. Tettenborn wurde die Ehrung in Bremen durch 32 Flaschen Rheinwein „versüßt“.[28] Für seine damaligen militärischen Leistungen bekam Tettenborn weitere Auszeichnungen und agierte nach Kriegsende 1918 als Diplomat im Dienste Badens, was sein Ansehen steigerte. In Hamburg aber keimte an der Verleihung des Ehrenbürgerrechts an Tettenborn – mit Blick auf dessen Verhalten während der ersten „Befreiung“ 1813 – wiederholt Kritik auf.[29] Die Freie und Hansestadt Hamburg selbst zeigte sich jedoch generös und gewährte „der letzten Nachfahrin Tettenborns, die in der russischen Revolution [1917] verarmte, eine Ehrenrente“.[30]

„Größer und nachhaltiger aber waren Dankbarkeit und Begeisterung, als im September 1816 Gebhard Leberecht von Blücher, der deutsche Volks- und Kriegsheld, diese Auszeichnung erhielt“, erinnerte 1954 der „Hamburger Anzeiger“ an den zweiten Ehrenbürger Hamburgs.[31] Der Ruhm General Blüchers, den Friedrich Wilhelm III. 1814 zum Fürsten von Wahlstatt ernannt hatte, fußte vor allem auf seinem Beitrag zur endgültigen Niederlage Napoleons in der Schlacht bei Waterloo im Juni 1815. Um Blücher und seine militärischen Leistungen rankt sich seither eine breite, internationale Erinnerungskultur, die in jüngerer Vergangenheit besonders in seiner Geburtsstadt Rostock wieder stärker auflebte.[32] Als Blücher der Einladung nach Hamburg folgte, war er bereits Ehrenbürger mehrerer Städte und vielfach anderweitig ausgezeichnet worden. Mit Hamburg verband ihn bis dato lediglich ein kriegsbedingter, anscheinend recht angenehm verlaufener „Zwangsaufenthalt“: Er war 1806/07 mehrere Monate als „Gefangener auf Ehrenwort“ der Franzosen in der Hansestadt festgesetzt gewesen, bis er durch einen Gefangenenaustausch wieder frei kam. Blücher galt als temperamentvoller und angriffslustiger Militär, was ihm den Spitznamen „Marschall Vorwärts“ einbrachte. Bei seinem Besuch in Hamburg im September 1816 wurde sein Auftreten allerdings allgemein als „bescheiden“ charakterisiert, was die Presse später – teilweise im Kontrast zu Tettenborns Verhalten – betonte.[33]

Bei einer Besprechung mit Hamburgs Bürgermeister [Christian Matthias Schröder] am 20. September 1816 gab Blücher dem damaligen Senatsprotokoll zufolge zu erkennen, dass, „da er bereits das Bürgerrecht von London, Oxford, Cambridge, und Frankfurth erhalten habe, es ihm bey der besonderen Vorliebe, die er für unsere Vaterstadt hege, sehr lieb sein werde, auch mit dem Hamburgischen Bürgerrecht beschenkt zu werden“.[34] Der Senat stimmte noch am selben Tag zu; Blücher, der tags darauf wieder abreiste, erhielt die Ausfertigung des „Diploms“ Anfang 1817.

In der Folgezeit kam es wiederholt auf Initiative einzelner einflussreicher Persönlichkeiten zur Verleihung des hamburgischen Ehrenbürgerrechts. So regte der preußische Legationsrat Büscher die Auszeichnung des königlich-preußischen Ministers August Otto Graf Grote an. Grote war 1775 nach Hamburg gekommen und ein Jahr später als Diplomat beglaubigt worden, zunächst in kurkölnischen, danach in preußischen Diensten. Er feierte 1826 dementsprechend sein 50-jähriges Jubiläum als bevollmächtigter Minister und außerordentlicher Gesandter „im niedersächsischen Kreise“ mit Sitz in Hamburg.[35] Wegen dieses Jubiläums und offiziell „ohne alle andere Veranlassung“ ersuchte der Legationsrat den Senat, Grote das Bürgerrecht „zum Geschenk“ zu machen. Der Senat beschloss am 2. August 1826, Grote „das Hamburgische Ehren-Bürgerrecht“ zu erteilen.[36] Einwände sind nicht dokumentiert. Grote war ein bekannter und geschätzter Mann in Hamburg. Er hatte der Stadt besonders während der französischen Fremdherrschaft beigestanden, wenngleich er zeitweilig Hamburg verlassen musste. Aber er ergriff stets ihm günstig erscheinende Gelegenheiten, unter anderem während Tettenborns vorübergehender Befreiung 1813 und erneut schon vor der endgültigen Befreiung Hamburgs Ende Mai 1814, um wieder zurückzukehren. Grote tat sich während des Krieges als erfolgreicher Vermittler in humanitären und materiellen Fragen zwischen den feindlichen Mächten hervor. In der Folgezeit förderte er vor allem die politischen und Handelsbeziehungen der Hansestadt. Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts fand dann am Tag des Dienstjubiläums Grotes am 25. November 1826 statt.[37]

Nach der Wiedererlangung der Souveränität versuchte Hamburg den Anschluss an den Welthandel zurückzugewinnen. Eine zentrale Rolle fiel dabei England zu, das „der eigentliche Sieger über Napoleon war“.[38] England überschwemmte damals den europäischen Kontinent mit traditionellen Kolonialwaren und seinen hochwertigen und preisgünstigen Industrieprodukten. Hamburg als eine der wichtigsten kontinentaleuropäischen Hafenstädte profitierte davon besonders, unter anderem wurde es Sitz zahlreicher englischer Niederlassungen und Agenturen. Die Hansestadt verstärkte umgekehrt ihre Beziehungen zu englischen Handelszentren, wobei London zeitweilig überragende Bedeutung zukam. Zudem ergaben sich damals neue Handelsmöglichkeiten durch die Folgen der Freiheitskriege in Lateinamerika. Ferner schienen die USA nach wie vor ein verheißungsvoller Handelspartner zu sein, dessen Markt nun erschlossen werden sollte. Hamburg und ebenso die Hansestädte Bremen und Lübeck versuchten, diese Chance zu nutzen und besonders durch den Ausbau von konsularischen Vertretungen und Handelsverträgen zu flankieren. Oft agierten die drei Hansestädte dabei gemeinsam, so etwa beim Abschluss eines Handelsvertrages mit den USA 1827.

Die Vergabe der nächsten beiden Ehrenbürgerrechte Hamburgs resultierte aus diesen handelspolitischen Interessen. Zentraler Ansprechpartner für solche Initiativen im hamburgischen Senat war Syndikus Karl Sieveking, der sich zu dieser Zeit besonders aktiv am Ausbau der auswärtigen Beziehungen beteiligte und bedeutende Handelsverträge wie jenen mit Brasilien 1827 persönlich mit aushandelte. Er nahm 1834 die Anregung des Hamburger Unternehmers und Mäzen August Abendroth auf, den hanseatischen Geschäftsträger und Generalkonsul in London, James Colquhoun, das Ehrenbürgerrecht zu verleihen. Colquhoun war für alle drei Hansestädte zuständig.[39] Bremen hatte ihn bereits 1826 mit der Ehrenbürgerwürde ausgezeichnet. Colquhoun war 1820 als Repräsentant der drei Hansestädte in London Nachfolger seines Vaters geworden. Er förderte nachhaltig den Ausbau der Handelsbeziehungen. Unter anderem war er am Vertragsabschluss der drei Hansestädte mit dem Vereinigten Königreich beteiligt. Der hamburgische Senat votierte am 26. Mai 1834 dafür, Colquhoun nach Bremen ebenfalls das Ehrenbürgerrecht zu erteilen, und holte anschließend das Einverständnis der Erbgesessenen Bürgerschaft ein, um die Auszeichnung noch ehrenvoller zu machen. In einer feierlichen Versammlung beschlossen Rat und Bürgerschaft Hamburgs am 18. September 1834 formal die Ehrung und vollzogen die Verleihung.[40] Lübeck machte Colquhoun im darauffolgenden Jahr zum ersten Ehrenbürger der Stadt. Er blieb ein wichtiger Lobbyist hanseatischer Interessen. 1839 schloss er für die drei Hansestädte mit der Regierung des Osmanischen Reiches in London einen wichtigen Freundschafts- und Handelsvertrag ab.[41]

1827 ernannte Hamburg den in La Guaira angesiedelten Kaufmann Michael Gramlich zum ersten Generalkonsul für die Region. Gramlich vertrat danach ebenfalls die Interessen von Bremen und Lübeck mit. 1835 siedelte er nach Caracas über.[42] Nachdem Gramlich für die drei Hansestädte am 27. Mai 1837 einen Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag mit Venezuela unterzeichnet hatte, der das Handelsvolumen der drei Hansestädte erheblich erweiterte, sondierte Sieveking in Bremen und Lübeck, um dem gebürtigen Hamburger Gramlich in einer gemeinsamen Aktion „das hanseatische Ehrenbürgerrecht“ zu verleihen.[43] Gramlich sei zu vermögend, um ein Geldgeschenk sinnvoll erscheinen zu lassen, aber über eine solche Auszeichnung gewiss erfreut, argumentierte Sieveking. Bremen und Lübeck stimmten der Ehrung grundsätzlich zu. Es kam aber nicht zur Verleihung eines gemeinsamen „hanseatischen Ehrenbürgerrechts“. Selbst Hamburg wollte letztlich bei solchen Entscheidungen lieber souverän bleiben und keinen unkalkulierbaren Präzedenzfall schaffen. So ernannten die drei Städte zwar aufeinander abgestimmt, aber jeweils eigenverantwortlich Gramlich 1938 zu ihrem Ehrenbürger.[44]

Zwei Jahre später unternahm Sieveking einen ersten Vorstoß, den russischen Geschäftsträger für die Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck, Heinrich von Struve, zu einem Ehrengeschenk zu verhelfen. Struve hatte zuvor als erster Präsident des von ihm mit gegründeten Naturwissenschaftlichen Vereins in Hamburg ein Vereinsmuseum etabliert, das bald eine umfangreiche Mineraliensammlung beherbergte.[45] Auf diesem Gebiet war Struve einschlägig ausgewiesen: Der Naturwissenschaftliche Verein in Bremen hatte bereits 1820 Struves eigene, umfangreiche Mineraliensammlung erworben und sich damit öffentliche Reputation erworben. Struve war somit nicht nur handelspolitisch für Hamburg interessant, sondern auch als Förderer der Naturwissenschaften. Sieveking behielt sich 1840 vor, Struve „ein bleibendes Zeichen seiner Anerkennung später zuzustellen“. Ende 1842 unternahm Sieveking dann im Vorfeld des 50-jährigen Dienstjubiläums Struves weitere Schritte, wobei unklar ist, ob er selbst das Ehrenbürgerrecht vorschlug. Eine solche Ehrung für Struve passte jedenfalls nun ideal, da der Naturwissenschaftliche Verein Hamburg seine durch Schenkungen und Spenden inzwischen stark vergrößerte Sammlung der Stadt übertragen wollte und dies 1843 auch tat. Die Übergabe führte zur Gründung des städtischen Naturhistorischen Museums in Hamburg. Struve bekam schließlich am 10. August 1843 „anlässlich seines 50-jährigen Dienstjubiläums und für seine Bemühungen um die Förderung der Naturwissenschaften“, so auch die offizielle Begründung, das hamburgische Ehrenbürgerrecht verliehen.[46] Der Naturwissenschaftliche Verein Hamburg erwarb sich in der Folgezeit zahlreiche Verdienste um die naturwissenschaftliche Forschung und ist heute als einer der ältesten derartigen Vereine in Deutschland an vielen Stellen aktiv.[47]

Im Jahr 1843 ernannte Hamburg drei weitere Personen aus ganz anderem Anlass zu Ehrenbürgern: Johann Smidt, Eduard Heinrich von Flottwell und Conrad Daniel Graf von Blücher-Altona. Sie erhielten die Auszeichnung in „Anerkennung der besonderen Hilfe nach dem großen Hamburger Brand“ im Vorjahr, so die gleichlautende Begründung des Senatsbeschlusses vom 15. Juli 1843.[48] Der Große Hamburger Brand vom 5. bis 8. Mai 1842 hatte beispiellose Schäden in der Hansestadt verursacht. 51 Menschen waren ums Leben gekommen und weite Teile der Altstadt zerstört worden. Beeindruckend waren allerdings die sofort einsetzenden Hilfsmaßnahmen. Überall aus Deutschland und auch von internationalen Partnern und Freunden kamen Spenden und praktische Hilfsangebote.[49]

Im Frühjahr 1843 beschloss der Senat, die große Hilfsbereitschaft durch die Verleihung von Ehrenbürgerschaften zu würdigen. Es wurde über mehrere infrage kommende Personen diskutiert. Man wählte exemplarisch drei Personen aus, mit denen Hamburg auch wichtige politische Kontakte verband.[50] Bremens Bürgermeister Smidt hatte für Hamburg bereits in der Vergangenheit vor allem bezüglich der Vertretung gemeinsamer Interessen im Deutschen Bund eine herausragende Stellung eingenommen. Smidt gilt heute als „der wohl bedeutendste hanseatische Staatsmann im 19. Jahrhundert“.[51] Bremen leistete überdies nach dem Großen Brand vielfältige Hilfe. Unter anderem schickte die Stadt Zimmerleute zum Wiederaufbau Hamburgs und spendete hohe Geldsummen, teilweise verbunden mit außergewöhnlichen solidarischen Gesten. So verzichteten etwa sämtliche Zigarrenarbeiter Bremens auf einen Tageslohn zugunsten Hamburgs.[52] Der damals in Magdeburg residierende sächsische Oberpräsident Flottwell bekleidete zahlreiche wichtige politische Funktionen im Königreich Preußen. 1844 sollte er von Friedrich Wilhelm IV. zum Staats- und Finanzminister berufen werden. Später folgten weitere einflussreiche politische Ämter.[53]

Nach dem Großen Brand übernahm Flottwell als königlicher Commissarius eine Koordinationsfunktion für die aus ganz Deutschland zuströmenden Mittel. Das Aufkommen an finanziellen Spenden und Hilfsgütern war damals so groß, dass Hamburg zur geordneten Verteilung eigens eine Unterstützungsbehörde einrichtete.[54] Blücher-Altona, ein Neffe von Marshall Gebhard Leberecht von Blücher, amtierte seit 1808 als dänischer Oberpräsident in der unmittelbaren Nachbarstadt Altona. Er hatte schon in den Kriegswirren während der Franzosenzeit dafür gesorgt, dass Altona vertriebene Hamburger aufnahm, und setzte sich nach dem Großen Brand wieder für rasche und unmittelbare Hilfe ein. Die Altonaer Feuerwehr half bei der Brandbekämpfung, und 14 Tage lang wurden an Opfer der Hamburger Brandkatastrophe auf Kosten der Stadt Altona 3000 Essensportionen ausgeteilt.[55] Angesichts der in jener Zeit immer wieder großen Spannungen zwischen Altona und Hamburg, die vor allem Hafen- und Zollfragen betrafen, war die Verleihung des hamburgischen Ehrenbürgerrechts an Blücher-Altona durchaus eine besondere politische Geste.[56]

Zu einer anderen politischen „Geste“ konnten sich Senat und Bürgerschaft 1843 dagegen nicht durchringen: die Verleihung des Ehrenbürgerrechts an die Bankiers Salomon Heine und Jacob Oppenheimer. Im April 1843 wurde an den Senat der „mehrfach von den achtbarsten Seiten her“ geäußerte Wunsch herangetragen, Heine und Oppenheimer diese Auszeichnung zuteilwerden zu lassen – Heine „wegen seiner Verdienste um die Börse“ nach dem Großen Brand und Oppenheimer „wegen seiner Mitwirkung an der Feuercassen-Anleihe“.[57] Eine Begründung, warum der Senat diesem Wunsch nicht entsprach, ist zwar nicht protokolliert, aber der Zusammenhang offensichtlich: Heine und Oppenheimer hatten zunehmend an wirtschaftlichem und politischem Einfluss gewonnen und damit auch den Anspruch von Juden untermauert, mehr garantierte politische Mitwirkungsrechte in der Stadt zu erhalten. Juden genossen damals zwar in Hamburg größere Freizügigkeiten als etwa in Bremen oder Lübeck, doch es gab auch hier erheblichen Widerstand gegen ihren wachsenden Einfluss. Wiederholte „Judentumulte“ unterstrichen das. Im Zuge der zunehmenden Gleichstellung nicht-lutherischer Glaubensgemeinschaften seit 1819 diskutierte man in der Stadt mehrmals über eine, wenngleich modifizierte Gleichstellung der Juden. Doch Vorhaben wie die Aufnahme jüdischer Handelstreibender in die „Versammlung eines ehrbaren Kaufmanns“ scheiterten zunächst. Erst nach Beschluss der Grundrechte in der Frankfurter Nationalversammlung führte Hamburg 1849 eine formalrechtliche Gleichstellung der Juden ein.[58]

Dass die Vergabe des Ehrenbürgerrechts stets ein politischer Akt war, der auch Widerspruch hervorrufen konnte, bestätigte die gleichzeitige Verleihung 1871 an Reichskanzler Otto von Bismarck und Generalfeldmarschall Helmuth Graf von Moltke. Am 30. Januar – also noch vor Unterzeichnung der Friedensverträge mit Frankreich am 26. Februar bzw. 10. Mai 1871 – beschloss der hamburgische Senat, Bismarck und Moltke für die „Wiederherstellung des Friedens“ und die „Einheit des Vaterlandes“ zu Ehrenbürgern zu machen. Der Senat war mehrheitlich der Ansicht, dass „deren geniale Leistung im Kabinet[t] und im Felde wir es danken, daß so Großes gelungen“ sei, und fragte die Bürgerschaft gemäß der inzwischen üblichen Tradition um Zustimmung.[59] Am 1. Februar 1871 stimmte die Bürgerschaft einstimmig zu und betonte noch einmal den Beitrag Bismarcks und Moltkes zur Einheit Deutschlands. Wie in vielen anderen Fällen dauerte es mehrere Monate, bis die kunstvoll gestalteten Urkunden fertiggestellt waren. Am 15. bzw. 21. Dezember 1871 gingen sie schließlich auf die Reise, Bismarck und Moltke bedankten sich Anfang 1872 höflich für den Erhalt.[60]

Damit stellte sich Hamburg in eine Reihe mit mehreren anderen Städten, darunter Bremen, Lübeck und Dresden, die Bismarck und Moltke 1871 mit ähnlichen Begründungen zu Ehrenbürgern machten, ohne dass ein besonderer lokaler Bezug erkennbar war.[61] Aber nicht etwa der fehlende spezielle Hamburg-Bezug Bismarcks war der Stein des Anstoßes für einige „Alt-Hamburger Partikularisten“, die Verleihung an den Reichskanzler damals als „Skandal“ zu bezeichnen. Die einflussreiche Gruppe der „Partikularisten“ war maßgeblich verantwortlich für einen bis dato sehr distanzierten politischen Kurs gegenüber dem preußischen König und 1871 zum Deutschen Kaiser gekrönten Wilhelm I. und besonders gegenüber Bismarck, dem sie nicht verziehen, dass er die hamburgische Unabhängigkeit angetastet hatte.[62] Doch 1871 waren die „Partikularisten“ bereits nicht mehr repräsentativ für die politische Stimmung in Hamburg. In der Folge setzte sich dort ein stärker auf Kompromiss mit der Reichsregierung zielender Kurs durch. Die Handelsmetropole Hamburg behielt trotz Eingliederung ins Deutsche Reich und dessen Zollunion letztlich einige wichtige Privilegien wie den Freihafenstatus, wenngleich dieser territorial stark begrenzt wurde.[63]

Mit Bismarck und Moltke gab es nun nach Gebhard Leberecht Blücher zwei weitere Ehrenbürger in Hamburg, die allein wegen ihrer „großen vaterländischen Tat“ ausgezeichnet wurden, wie es die „Hamburger Nachrichten“ später pathetisch ausdrückten.[64] Mit beiden hat Hamburg zwei umstrittene Ehrenbürger erhalten: Kritik am „Bismarck-Kult“ im Deutschen Reich gab es schon zu Lebzeiten des Reichskanzlers, nicht zuletzt deshalb, da dieser „Kult“ damals von unterschiedlichen konservativen Gruppierungen vielerorts zur Durchsetzung eigener politischer Interessen instrumentalisiert wurde. Heute wird der „Eiserne Kanzler“ besonders wegen seiner Innenpolitik kritisch betrachtet.[65] Moltke ist spätestens durch Ergebnisse der neueren Forschung ebenfalls in die Kritik geraten. Als Generalstabschef votierte er für einen „militärisch gebotenen“ Präventivkrieg, beugte sich aber letztlich in einer konfliktreichen Auseinandersetzung Bismarck, der auf dem Primat der Politik beharrte und einen Präventivkrieg aus politischen Überlegungen heraus ablehnte. Mit Zustimmung Moltkes entwickelten jedoch Generalstabsmitglieder wie Alfred Graf von Waldersee und Alfred Graf von Schlieffen die Planungen für einen Präventivkrieg weiter, welche dann das militärisch-operative Handeln der deutschen Heeresleitung im Ersten Weltkrieg mit bestimmten. Heute wird Moltke wegen seiner militärstrategischen Positionen sogar als ein „Wegbereiter des industrialisierten Volkskriegs“ bezeichnet.[66]

Die beiden folgenden Ehrenbürger Hamburgs fanden dagegen dauerhaft breite Akzeptanz. Sie bedienten aber auch ein ganz anderes Interessenfeld Hamburgs: die Aufwertung der Kultur in der Stadt.[67] 1868 war die Kunsthalle als staatliches Museum eröffnet worden. Den Ausbau der Sammlung stützten in den Anfangsjahren Privatpersonen. Es kam zu einigen umfangreicheren Schenkungen, die der staatlicherseits zunächst nur begrenzt geförderten Kunsthalle ersten Glanz verliehen. „Die Krönung dieser Entwicklung stellte die Schwabe-Stiftung dar“, so das rückblickende Urteil des Historikers Michael Werner.[68] 1883 trat der Londoner Wollhändler Gustav Christian Schwabe mit der Kunsthalle in Verhandlungen. Er wollte dem Museum seine 128 Gemälde umfassende Sammlung übergeben, deren Wert auf rund zwei Millionen Mark geschätzt wurde.[69] Gleichzeitig spendete er 6000 Pfund, um seine Gemälde in der Kunsthalle als Einheit präsentieren zu können. Auch die Stadt beteiligte sich finanziell an dem dafür notwendigen Erweiterungsbau. Am 9. Dezember 1886 eröffnete die vergrößerte Kunsthalle. Kurz zuvor war mit Blick auf die Erweiterung erstmals ein professioneller Museumsdirektor eingestellt worden: Alfred Lichtwark. Er nahm prägenden Einfluss auf den weiteren Ausbau der Kunsthalle und modernisierte die Kulturpolitik des Museums grundlegend, was der Einrichtung zu überregionalem Ansehen verhalf. Mit Lichtwarks Namen verbinden sich außerdem wegweisende Innovationen in der Museumspädagogik und Kunsterziehung.

Schwabe, dessen Spende die Aufwertung der Kunsthalle auslöste, bekam auf Antrag des Senats vom 20. Oktober 1886 mit einstimmigem und „großer Freude“ gemachtem Votum der Bürgerschaft am 10. November 1886 das Ehrenbürgerrecht erteilt.[70] Drei Tage später erhielt er die Ehrung per Telegramm nach London übermittelt. Später folgte eine kalligraphisch gestaltete Urkunde samt einer Kassette, die auch Fotografien von 40 der 128 gespendeten Bilder enthielt und später ein begehrtes Sammelobjekt wurde.[71] In Rückblicken wurde stets sehr wohlwollend auf Schwabe und sein Engagement geschaut. Am 17. Januar 1897 schrieb etwa das „Hamburger Fremdenblatt“ anlässlich des Todes Schwabes, er sei „ein wohltätiger Mensch“ gewesen, der „an seinem lebendigen Beispiel gezeigt [hat], wie der Reichthum zum Kulturförderer werden kann“.[72]

Am 14. Juni 1889 wurde ein bis heute sehr verehrter „Sohn Hamburgs“ zum Ehrenbürger ernannt: der Komponist Johannes Brahms. Fast typisch für diese Ehrung erscheint allerdings, dass bei einer Auflistung bisheriger Ehrenbürger im Jahr 1897 der Verfasser darauf aufmerksam gemacht wurde, dass er Brahms vergessen hatte.[73] „Der Dirigent Hans von Bülow hatte viel reden müssen, um den Senat zu überzeugen, daß diese Ehrung für den großen Sohn der Stadt längst fällig sei, wenn man schon anderes versäumt hatte“, erinnerte das „Hamburger Abendblatt“ anlässlich des 100. Jahrestages der Ehrenbürgerrechtsverleihung am 14. Juni 1989 an den mühsamen Weg zur Würdigung Brahms. Weitere Fürsprecher waren Bürgermeister Carl Petersen und dessen als Kunstförderin bekannte Tochter Toni. Mit Hinweisen auf vergleichbare Ehrungen in anderen Städten argumentierten sie, dass es der Stadt gewiss nicht abträglich sei, auch einen Künstler als Ehrenbürger zu haben.[74] Stadtarchivar Otto Beneke machte zudem die zögernden Ratsherren darauf aufmerksam, dass sich Brahms sehr wahrscheinlich mit einem musikalischen Geschenk an Hamburg revanchieren würde. „So geschah es“, resümierte das Abendblatt im erwähnten Artikel: „Brahms komponierte für Hamburg die ‚Fest- und Gedenksprüche (op.109).“ Am 26. April 1889 beschloss der Hamburger Senat schließlich die Würdigung. Die Fest- und Gedenksprüche wurden am 9. September 1889 in Hamburg uraufgeführt. „Meister Johannes mußte sich dem lang anhaltenden Beifall stellen“, blickte „Die Welt“ später auf das letzte von Brahms geleitete Konzert in Hamburg zurück.[75]

Brahms Verbundenheitsgefühle mit seiner Heimatstadt waren damals allgemein bekannt und fanden sogar besondere Erwähnung in der Ehrenbürgerrechts-Urkunde. Seine Dankesbezeugung für diese Würdigung fiel entsprechend enthusiastisch aus.[76] Die Ehrung fand allerdings erst statt, als der Komponist bereits Weltgeltung erlangt hatte. Der am 7. Mai 1833 im Hamburger Gängeviertel geborene Brahms hatte sich während seiner Zeit in Hamburg darüber beklagt, dass er in seiner Heimatstadt „nicht umworben“ werde und sich ab 1863 schrittweise von ihr entfernt.[77] Seine späte Auszeichnung hatte allerdings weniger mit einer persönlichen Missachtung des Künstlers zu tun, sondern war wohl eher dem Umstand geschuldet, dass Hamburg nach dem Ende der französischen Besatzung beim Theater sowie in der Musik und Malerei lange keinen Anschluss mehr an die große Tradition des 17. und 18. Jahrhunderts fand. Man habe sich zunächst stärker materiellen Zielen zugewandt, berichteten zeitgenössischen Chronisten.[78] Nach der Verleihung des Ehrenbürgerrechts an Brahms kam es zu einer vielfältigen Würdigung des Komponisten in Hamburg, die bis heute anhält.[79]

Fußnoten

  • [20] Zitiert nach: Hertz, Ehrenbürgerrecht (wie Anm. 10), S. 301.
  • [21] So Helmut Stubbe-da Luz: Tettenborn, Friedrich Karl Freiherr von, in: Hamburgische Biografie. Personenlexikon, hrsg. von Franklin Kopitzsch und Dirk Brietzke, Bd. 2, Hamburg 2003, S. 415f., hier S. 416.
  • [22] Siehe die Sammlung von Zeitungsberichten in: StAHH 731-8_A 770.
  • [23] Gerhard Ahrens: Von der Franzosenzeit bis zur Verabschiedung der neuen Verfassung 1806-1860, in: Hamburg. Geschichte der Stadt und ihrer Bewohner, hrsg. von Werner Jochmann und Hans-Dieter Lohse, Bd. 1: Von den Anfängen bis zur Reichsgründung, Hamburg 1982, S. 415-490, hier S.425.
  • [24] Stubbe-da Luz, Tettenborn (wie Anm. 21), S. 416.
  • [25] Andreas Fahl: Das Hamburger Bürgermilitär 1814-1868, Berlin 1987, S. 24f.; auch Stubbe-da Luz, Tettenborn (wie Anm. 21), S. 416.
  • [26] So hätten sie die Höhe des Ehrengeschenks von 9000 auf 5000 Friedrichsd’or heruntergehandelt, Hamburger Nachrichten, 20.04.1933; Hertz bestätigte 1951 nach eigehender Quellenrecherche, dass Tettenborn selbst um das Ehrenbürgerrecht und das Ehrengeschenk „nachgesucht hatte“ und die Zahlung von 5000 Friedrichsd’or. Eine höhere ursprüngliche Forderung erwähnt er nicht; Hertz, Ehrenbürgerrecht (wie Anm. 10), S. 302.
  • [27] Ahrens, Franzosenzeit (wie Anm. 23), S. 425-429. 28 Müller, Ehrenbürgerrecht Bremen (wie Anm. 8), S. 194.
  • [29] U.a.: ebd.; Fahl, Hamburger Bürgermilitär (wie Anm. 25), S. 25; Hamburger Nachrichten, 20.04.1933.
  • [30] Die Welt, 16.03.1963.
  • [31] Hamburger Anzeiger, 21.08.1954 (Sonderseite „Hamburg verlieh ihnen das Ehrenbürgerrecht“).
  • [32] Wolf Karge (Red.): Gebhard Leberecht von Blücher und seine Zeit, Rostock 1992; Rektor d. Univ. Rostock / Fachbereich Geschichtswissenschaften (Hrsg.): Gebhard Leberecht von Blücher. Ein großer Sohn der Stadt Rostock, Rostock 1993; Tom Crepon: Gerhard Leberecht von Blücher – Sein Leben, seine Kämpfe, Rostock 1999.
  • [33] Siehe die Sammlung von Zeitungsberichten in: StAHH 731-8_A 752.
  • [34] Zitiert nach: Hertz, Ehrenbürgerrecht (wie Anm. 10), S. 302.
  • [35] Melle, W. von, „Grote, Graf August Otto“, in: Allgemeine Deutsche Biographie (1879), S. 757-758 [Onlinefassung], in: http://www.deutsche-biographie.de/sfz27206.html (abgerufen am 18.10.2010).
  • [36] Zitate nach: Hertz, Ehrenbürgerrecht (wie Anm. 10), S. 303.
  • [37] Zum Vorgang siehe auch Dokumente in: StAHH 111-1_3463.
  • [38] So Ahrens, Franzosenzeit (wie Anm. 23), S. 442.
  • [39] Siehe Dokumente zur gemeinsamen „Bestellung“ Colquhouns in: StAHH 111-1_39283
  • [40] Hertz, Ehrenbürgerrecht (wie Anm. 10), S. 303; StAHH 111-1_58463.
  • [41] Ortwin Pelc: Die hanseatischen Konsulate an der unteren Donau im 19. Jahrhundert, in: Das Gedächtnis der Hansestadt Lübeck, Lübeck 2005, S. 557-568, hier S. 559.
  • [42] Annette Christine Vogt: Ein Hamburger Beitrag zur Entwicklung des Welthandels im 19. Jahrhundert. Die Kaufmannsreederei Wappäus im internationalen Handel Venezuelas und der dänischen sowie niederländischen Antillen, Stuttgart 2003, S. 185-187.
  • [43] Zitiert nach: Hertz, Ehrenbürgerrecht (wie Anm. 10), S. 304.
  • [44] Hamburg tat dies am 20. Juli 1838, siehe StAHH 741-21/2062 Stammtafel Gramlich.
  • [45] Max Egon Thiel (Hrsg.): Festschrift zur Hundertjahrfeier (Naturwissenschaftlicher Verein in Hamburg), Hamburg 1937, S. 1-51.
  • [46] Siehe die dazugehörigen Senatsprotokolle (Auszüge) und Korrespondenzen 1840-1843, in: StAHH 111-1_44506.
  • [47] Siehe www.nwv-hamburg.de (abgerufen am 12.10.2014).
  • [48] In: StAHH 111-1_58459.
  • [49] Werner Vogel: Der Brand Hamburgs im Jahre 1842 und die preußischen Hilfsmaßnahmen, Berlin 1975; Manfred Gihl / Harry Braun: Der große Hamburger Brand, Erfurt 2012, S. 59-61; Ahrens, Franzosenzeit (wie Anm. 23), S. 467-472.
  • [50] In diesem Zusammenhang wurde auch über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts an den Lübecker Dr. Behrens beraten. Senatsprotokoll, 16.05.1843, in: StAHH 111-1_5849.
  • [51] Ahrens, Franzosenzeit (wie Anm. 23), S. 430; auch Frank Hatje: In zweiter Linie: Ferdinand Beneke, Johann Smidt und die Beziehungen zwischen Hamburg und Bremen, in: Bremisches Jahrbuch 87 (2008), S. 49-70; Hans-Dieter Loose: Hamburgs Bundestagsgesandter Johann Michael Gries als Freund Johann Smidts im Konflikt zwischen Überzeugung und politischem Auftrag beim Ausbau des Deutschen Bundes, in: Bremisches Jahrbuch 87 (2008), S. 71-91.
  • [52] Hamburger Abendblatt, 03.11.1971.
  • [53] „Flottwell, Eduard Heinrich von“, in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 8 (1878), S. 280–283; Siegfried Bahne: Dokumente zur preußischen Innenpolitik in der Mitte des 19. Jahrhunderts: Eduard von Flottwell an den Prinzen von Preußen, in: ZfG 46 (1998), S. 798-810, hier S. 798-801.
  • [54] Ahrens, Franzosenzeit (wie Anm. 23), S. 467.
  • [55] Hans-Werner Engels: Blücher-Altona, Conrad Daniel Graf von, in: Hamburgische Biografie. Personenlexikon, hrsg. von Franklin Kopitzsch und Dirk Brietzke, Bd. 3, Göttingen 2006, S. 49f., hier S. 49.
  • [56] Gerhard Renn: Hafen- und Zollprobleme zwischen Hamburg und Altona 1814-1842, in: Zeitschrift des Vereins für Hamburgische Geschichte 70 (1984), S. 109-116, hier S. 116.
  • [57] Zitiert nach: Hertz, Ehrenbürgerrecht (wie Anm. 10), S. 305.
  • [58] Ahrens, Franzosenzeit (wie Anm. 23), S. 436. 116
  • [59] Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft, 30.01.1871, in: StAHH 111-1_58460.
  • [60] Siehe zeitgenössischen Schriftwechsel und Zeitungsausschnittsammlung in: StAHH 111-1_58460.
  • [61] Bismarck und Moltke wurden 1871 in sechs weiteren Städten zu Ehrenbürgern ernannt. In Thüringen gab es bei späteren Ehrenbürgerschaften für Bismarck sogar rechtliche Ausnahmen, vgl. Günther, Ehrenbürger der Stadt Weimar (wie Anm. 12), S. 12. Der frühere Frankfurter Kulturstadtrat und spätere Präsident des Goethe-Instituts Hilmar Hoffmann, konstatierte in einem Überblick über „Die großen Frankfurter“, dass dagegen in der Mainmetropole, „obwohl Bismarck wie nur wenige andere ein wichtiger Teil der Frankfurter Geschichte wurde, […] eine Ehrenbürgerwürde nie erwogen worden“ sei. Hilmar Hoffmann: Die großen Frankfurter. Ehrenwürdige Bürger und Ehrenbürger, 4. durchges. und erw. Aufl., Frankfurt am Main 2012, S. 62.
  • [62] Ahrens, Franzosenzeit (wie Anm. 23), S. 502.
  • [63] Ralf Lange: „Hamburg blieb ein Fremdkörper in Preußen-Deutschland“ – Die Entwicklung des Freihafens 1868 bis 1948, in: Vom Freihafen zum Seezollhafen – Der Hamburger Hafen im Wandel der Zeit. Begleitpublikation zur Sonderausstellung im Deutschen Zollmuseum, hrsg. von der Bundesfinanzdirektion Nord und dem Deutschen Zollmuseum, Hamburg 201, S. 7-28.
  • [64] Hamburger Nachrichten, 20.04.1933.
  • [65] Lennart Pieper: Ehrenbürger und Feindbild. Die lokale Bismarckverehrung am Beispiel Osnabrücks 1885-1915, in: Osnabrücker Mitteilungen 116 (2011), S. 181-210; zur Biografie Bismarcks und seinem umstrittenen Wirken auch: Jonathan Steinberg: Bismarck: Magier der Macht, Berlin 2012; Rainer F. Schmidt: Otto von Bismarck (1815-1898). Realpolitik und Revolution. Eine Biografie, Stuttgart 2004.
  • [66] So Jochen Thies: Die Moltkes. Von Königgrätz nach Kreisau. Eine deutsche Familiengeschichte, München 2010, S. 94.
  • [67] Michael Werner: Stiftungsstadt und Bürgertum. Hamburgs Stiftungskultur vom Kaiserreich bis in den Nationalsozialismus, München 2011, S. 65-78.
  • [68] Ebd., S. 70.
  • [69] Hamburger Anzeiger, 21.08.1854.
  • [70] Zitiert nach: Hamburger Fremdenblatt, 11.11.1886.
  • [71] Hamburger Abendblatt, 08.07.1995.
  • [72] Zu weiteren Würdigungen vgl. die Zeitungsausschnittsammlung in: StAHH 731-8_ A 769.
  • [73] Vermerk vom 13.02.1897, in: StAHH 111-1_58463.
  • [74] Gisela Jaacks: Brahms, Johannes, in: Hamburgische Biografie. Personenlexikon, hrsg. von Franklin Kopitzsch und Dirk Brietzke, Bd. 2, Hamburg 2003, S.61f., hier S. 62.
  • [75] Die Welt, 16./17.06.1989.
  • [76] Eine gute Zusammenstellung findet sich ebd.
  • [77] Martin Geck: Johannes Brahms, Reinbek 2013, S. 51ff.
  • [78] Ahrens, Franzosenzeit (wie Anm. 23), S. 458.
  • [79] Werner, Stiftungsstadt (wie Anm. 67), S. 212f.; Jaacks, Brahms (wie Anm. 74), S. 62.