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Politik für Hamburg

Wie regieren der Erste Bürgermeister und die Senatoren?

Das Amt des Ersten Bürgermeisters entspricht dem des Ministerpräsidenten in anderen Bundesländern. Der Erste Bürgermeister leitet die Senatsgeschäfte und trägt die Verantwortung für die gesamte Arbeit des Senats: Er entwickelt die politischen Richtlinien und koordiniert die Arbeit der Landesregierung. 

Der Erste Bürgermeister wird vom Landesparlament, der Hamburgischen Bürgerschaft, gewählt. Als Regierungschef beruft und entlässt er seinen Stellvertreter und die Senatoren. Seine Auswahl muss allerdings von der Bürgerschaft in einer geheimen Abstimmung bestätigt werden.

Wenn die Bürgerschaft mit der Arbeit des Regierungschefs unzufrieden ist, können die Abgeordneten den Ersten Bürgermeister während seiner Amtszeit absetzen: Per Abstimmung, dem sogenannten konstruktiven Misstrauensvotum, können die Bürgerschaftsabgeordneten dem Ersten Bürgermeister das Vertrauen entziehen und zugleich einen Nachfolger benennen.

Was zählt zu den Funktionen der Senatoren? 

Der Status der Hamburger Senatorinnen und Senatoren entspricht dem der Minister in anderen Bundesländern. Ob Bildung, Stadtentwicklung oder Wirtschaft: Die Senatsmitglieder nehmen die Zuständigkeit für ihr jeweiliges politisches Ressort selbstständig wahr. Sie stimmen ihre Politik aber mit dem Ersten Bürgermeister und den anderen Senatsmitgliedern ab und vertreten nach außen die gesamte Regierungspolitik.

Die Senatorinnen und Senatoren werden vom Ersten Bürgermeister berufen und entlassen. Der Erste Bürgermeister kann auch parteilose Regierungsmitglieder einsetzen. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, ist es den Senatoren verboten einer weiteren Berufstätigkeit nachzugehen.  Die Verfassung erlaubt ausschließlich die Übernahme von Verwaltungs- und Aufsichtsratsposten, wenn die Regierungsmitglieder keinen materiellen Gewinn daraus ziehen. 

Welche Aufgaben hat der Senat?

Politik für die Hafenmetropole: Der Senat ist die Landesregierung der Freien und Hansestadt Hamburg. Den politischen Kurs bestimmen der Erste Bürgermeister und die Senatoren. Ihr Status entspricht dem eines Ministerpräsidenten beziehungsweise Ministers in anderen Bundesländern. Zentrale Aufgabe des Senats ist es, das Land Hamburg politisch zu führen, die Entwicklung der Stadt langfristig zu planen sowie die Verwaltung zu leiten und zu beaufsichtigen. 

Der Senat vertritt die Freie und Hansestadt Hamburg außerdem im Bundesrat, bei Landesministerkonferenzen oder bei der Europäischen Union. Zu den weiteren Aufgaben gehören die Ratifizierung von Staatsverträgen wie dem Rundfunkstaatsvertrag oder auch das Begnadigungsrecht. Senatsempfänge, Staatsbesuche oder Ehrungen zählen zu den repräsentativen Pflichten.

Die Entscheidung, welche Personen das Land politisch führen, können die Bürger nicht direkt treffen. Bei der Wahl zum Hamburger Landesparlament, der Bürgerschaft, werben die verschiedenen Parteien mit ihren jeweiligen politischen Programmen um Stimmen. Diejenige Partei, die nach der Wahl die absolute Mehrheit hat, stellt den Senat. Verfügt keine Partei über die nötige Mehrheit, schließen sich zwei oder auch mehr Parteien zu einer Koalition zusammen. 

Die Amtszeit des Ersten Bürgermeisters, der Senatorinnen und Senatoren endet jeweils mit dem Zusammentritt einer neuen Bürgerschaft, die seit 2015 alle fünf Jahre neu gewählt wird. Insgesamt dürfen dem Senat höchstens zwölf Mitglieder angehören. Eine Besonderheit im politischen System Hamburgs ist die Unvereinbarkeit von Regierungsmitgliedschaft und Abgeordnetenmandat: Seit 1971 dürfen Senatsmitglieder nicht mehr Abgeordnete der Bürgerschaft sein.

Wofür sind die Staatsräte zuständig?

Das Amt des Staatsrats entspricht dem des Staatssekretärs in Flächenländern. Aufgabe der Staatsräte ist es, die Landesregierung zu beraten und zu unterstützen.

Das Amt des Staatsrats entspricht dem des Staatssekretärs in Flächenländern. Aufgabe der Staatsräte ist es, die Landesregierung zu beraten und zu unterstützen.

Obwohl sie nicht zur Landesregierung gehören, nehmen die politischen Spitzenbeamten an den wöchentlichen Senatssitzungen teil.

Alle Staatsräte sind einer Behörde beziehungsweise einem Senatsamt zugeordnet. In der Behördenhierarchie folgen sie direkt nach dem Senator bzw. dem Ersten Bürgermeister. Die Staatsräte vertreten den Senator innerhalb der Behörde. In ihrer Arbeit sind sie an die Weisungen des Senators gebunden. 

Für die Arbeit als Staatsrat ist ein hohes Maß an Übereinstimmung mit den fachlichen und politischen Zielsetzungen des Senators notwendig. Aus diesem Grund gehören die Staatsräte zu den politischen Beamten, die sofort und ohne Angabe von Gründen in den Ruhestand versetzt werden können.

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