Neuregelungen im Baugesetzbuch

"Bau-Turbo" beschleunigt das gesamte Genehmigungsverfahren

Seit Ende Oktober 2025 greift das neue Gesetz der Bundesregierung zur Beschleunigung und zur Wohnraumsicherung, kurz Bau-Turbo genannt. Die Regelungen schaffen neue Rahmenbedingungen für den Wohnungsneubau. Dadurch entstehen zusätzliche Baupotenziale und Kosten können durch verkürzte Verfahrenszeiten gesenkt werden. Stadtentwicklungssenatorin Karen Pein zieht für die Anwendung des Gesetzes in Hamburg eine erste positive Bilanz. Die Maßnahmen "bringen mehr Tempo und helfen vielen Projekten schneller in die Umsetzung“, betont sie.

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Schnelleres Bauen durch weniger Bürokratie

Die Neuregelungen im Baugesetz sollen schnellere Genehmigungen und damit die Entstehung von neuem Wohnraum in Deutschland unterstützen. Kern des "Bau-Turbos" ist der Verzicht auf einen gesamten Prozessschritt, um Genehmigungen und Bescheide für den Wohnungsneubau schneller einzuholen. Unter anderem können Städte und Kommunen jetzt Wohnungsbauvorhaben genehmigen, ohne dafür neue Bebauungspläne aufstellen oder alte ändern zu müssen. Das spart Geld und vor allem Zeit. 

Da Hamburg durch seine so genannten Baustufenpläne über ein nahezu flächendeckendes verbindliches Planrecht verfügt, kann in der Hansestadt großflächig §31 Abs. 3 BauGB angewendet werden. Dieser wurde im Rahmen des Bau-Turbos neu gefasst und ist nun erheblich besser anwendbar. Die Freie und Hansestadt hatte sich beim Bund ausdrücklich für eine solche Anpassung eingesetzt.

In Hamburg zeigt das neue Gesetz bereits Wirkung: Innerhalb der vergangenen vier Monate wurden rund 750 Baugenehmigungen und Bauvorbescheide erteilt und beschieden. Derzeit wird geprüft, ob die Regeln des Bau-Turbos auch für 1.100 neue Wohneinheiten angewendet werden können. "Die Maßnahmen des Bundes schaffen somit gute Rahmenbedingungen beim Wohnungsneubau", bekräftigt Pein.

Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, zum Bau-Turbo

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Senatskanzlei Hamburg

Klare Steuerung für den Wohnungsbau

Auch im vereinfachten Verfahren bleibt die städtebauliche Steuerung gesichert: Die Bau-Turbo-Instrumente sollen den Wohnungsbau beschleunigen, ohne dass damit die städtebauliche Planungshoheit der Gemeinden aufgegeben wird. So ist Zustimmung der Gemeinde erforderlich, bevor ein Bauvorhaben genehmigt werden kann. In Hamburg wurde diese Zustimmungsaufgabe durch den Senat auf die Bezirke übertragen. Diese prüfen unter anderem die Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit der gesamten städtebaulichen Entwicklung. Berücksichtigt werden dabei auch öffentliche Belange und nachbarliche Interessen.

Zusätzlicher Schub für den Wohnungsneubau

Das neue Gesetz fügt sich in Hamburgs erfolgreichen Kurs ein: Schon jetzt greifen hier Maßnahmen wie der Hamburg-Standard und die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens, um den Wohnungsbau zu vereinfachen. Der Bau-Turbo verstärkt diese Entwicklung und schafft zusätzliche Impulse für mehr Wohnungsbau.

Pressemitteilung und weitere Infos

FHH-BSW
Hamburg zündet Bau-Turbo

Innerhalb von nur vier Monaten rund 750 Baugenehmigungen und Bauvorbescheide

Durch den „Befreiungs-Bau-Turbo“ wurden in Hamburgs Bezirken innerhalb von nur vier Monaten bereits 746 Baugenehmigungen und Bauvorbescheide erteilt und beschieden. Weitere 1.100 Wohneinheiten befinden sich zudem derzeit in Prüfung (Stichtag: 28. Februar 2026).

24. März 2026 Pressemitteilung
BVE Wohnanlage Schlicksweg
Willing-Holtz Fotografie
Initiative kostenreduziertes Bauen

Der Hamburg-Standard

In den drei Handlungsfeldern wurden Einsparpotenziale identifiziert, die eine Reduzierung der Baukosten um bis zu ein Drittel ermöglichen. Hier finden Sie weitere Informationen.

Mediaserver Hamburg - Christian Brandes

Digitales Baugenehmigungsverfahren

Hinweise zur Einführung des digitalen Baugenehmigungsverfahrens in Hamburg.