Das will Hamburg mit der Initiative erreichen
Der Senat möchte das bestehende Gewaltschutzgesetz erweitern. Betroffenen von häuslicher Gewalt soll ein schnelleres Ausscheiden aus dem Mietvertrag ermöglicht werden – ohne langwierige Zivilprozesse. Ziel ist es, dass Betroffene nicht länger in rechtlichen Abhängigkeiten feststecken, die sie daran hindern, sich zu schützen und neu zu beginnen.
Die Rechte der Vermieterinnen und Vermieter sollen davon nicht beeinträchtigt werden. Es geht ausschließlich darum, die Durchsetzung des bestehenden Kündigungsrechts für Betroffene zu erleichtern.
Warum eine Veränderung nötig ist
Das bestehende Gesetz ermöglicht es zwar, die ehemals gemeinsame Wohnung alleine zu bewohnen – für Opfer von häuslicher Gewalt bedeutet dies jedoch auch eine Rückkehr in das alte Umfeld. Viele Betroffene entscheiden sich daher für einen Wohnungswechsel.
Das Problem: Gemeinsam geschlossene Mietverträge müssen auch gemeinsam gekündigt werden. Wird die Kündigung vom gewalttätigen Partner verweigert, bleibt nur der Gang vor Gericht. Das kann zu langwierigen und belastenden Verfahren führen. Außerdem haften Betroffene weiterhin für Miete und andere Kosten der bisherigen Wohnung mit. Dann müssen zwei Wohnungen finanziert werden: die alte Wohnung, die meist vom Täter noch weiter genutzt wird, und das neue Zuhause. Für viele ist das nicht nur finanziell unmöglich, sondern auch psychisch eine große Belastung.
Wie es weiter geht
Hamburg setzt mit diesem Vorstoß ein klares Signal für den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt. Auf der Justizministerkonferenz gab es bereits große Zustimmung für das Anliegen. Die Initiative soll voraussichtlich im Januar im Bundesrat beraten werden. Mit der geplanten Bundesratsinitiative setzt der Senat einen Antrag aus der Hamburgischen Bürgerschaft um.